Streaming-Anbieter
Netflix, Spotify und Co. - Klauseln zu Preiserhöhungen sind unwirksam
Einseitige Preiserhöhungen bei Streaming-Anbietern sind künftig nicht mehr möglich. Berufungen von Netflix und Spotifiy gegen das Urteil wurden zurückgewiesen.

In der Vergangenheit haben Spotifiy, Netflix und auch andere Streaming-Anbieter ihre Preise erhöht, ohne dass Kundinnen und Kunden aktiv zustimmen mussten. Erst bei der Preiserhöhung in diesem Jahr setzte zum Beispiel Spotify auf eine Zustimmung der Abonnenten. Bereits in früheren Urteilen wurden...
In der Vergangenheit haben Spotifiy, Netflix und auch andere Streaming-Anbieter ihre Preise erhöht, ohne dass Kundinnen und Kunden aktiv zustimmen mussten. Erst bei der Preiserhöhung in diesem Jahr setzte zum Beispiel Spotify auf eine Zustimmung der Abonnenten. Bereits in früheren Urteilen wurden diese Preisanpassungsklauseln für unzulässig erklärt. Das Kammergericht Berlin hat nun die Berufungen von Netflix und Spotify gegen die Urteile zu zurückgewiesen.
Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdursetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv, dazu. „Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kund:innen zugestimmt haben. Das Kammergericht erklärt, dass sich Netflix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile sind ein starkes Signal."
Spotify äußerte sich bereits zu der Sachlage. Gegenüber Golem ließ man verlautbaren, dass die „kürzlich ergangene Gerichtsentscheidung“ keinen Einfluss „auf die Preiserhöhung, die derzeit in Deutschland vorgenommen wird“ habe. Wie beschrieben, müssen Kunden nun aktiv den neuen Preisen zustimmen. Wie Spotify reagiert, falls einzelne Kunden den neuen Preisen nicht zustimmen, ist unklar. Mutmaßlich werden entsprechende Konten eingefroren oder bestehende Verträge werden nicht verlängert. Netflix äußerte sich bislang nicht zu der zurückgewiesenen Berufung.