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Verbraucherschutz

Amazon: Droht eine Klage wegen Werbung bei Prime Video?

Wer nicht bereit ist, mehr zu zahlen, muss ab 5. Februar mit Werbung bei Prime Video rechnen. Verbraucherschützer sehen das als eine "versteckte" Preiserhöhung und wollen offenbar juristische Schritte einleiten.

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Wer Inhalte auf Prime Video weiterhin ohne Werbung konsumieren möchte, muss knapp 3 Euro monatlich mehr zahlen.
© Amazon

Ende Dezember 2023 hatte Amazon bekannt gegeben, künftig Werbung bei Amazon Prime Video auszuspielen. Am 5. Februar soll die Änderung in Kraft treten. Wer nicht bereit ist, 2,99 Euro pro Monat mehr zu zahlen, muss während des Streamings dann also mit Werbung rechnen. Das Standardabo zu einem Prei...

Ende Dezember 2023 hatte Amazon bekannt gegeben, künftig Werbung bei Amazon Prime Video auszuspielen. Am 5. Februar soll die Änderung in Kraft treten. Wer nicht bereit ist, 2,99 Euro pro Monat mehr zu zahlen, muss während des Streamings dann also mit Werbung rechnen.

Das Standardabo zu einem Preis von 8,99 Euro monatlich wird demnach mit Werbung angereichert. Wer das nicht möchte, muss selbst aktiv werden und ein Upgrade dazubuchen. Der Preis für ein werbefreies Abo beträgt dann 11,98 Euro. Zusätzliche Vorteile für den User bringt die Preiserhöhung nach aktuellem Kenntnisstand nicht mit sich.

Damit folgt Amazon anderen Streaming-Anbietern wie Netflix oder Disney+, die ebenfalls Abos mit Werbung eingeführt haben. Anders als bei Prime Video bietet die Konkurrenz jedoch auch weiterhin werbefreie Abos an - ohne, dass dafür mehr gezahlt werden muss. Die werbefinanzierten Abos sind also nur Zusatzangebote - niemand wird automatisch mit Werbeeinblendungen konfrontiert, wenn er nicht mehr zahlt.

Werbung bei Amazon Prime Video: "Versteckte" Preiserhöhung

Bei Prime Video sieht das anders aus: Für ein werbefreies Abo müssen Nutzer künftig einen Aufpreis zahlen, andernfalls wird das bestehende Abo in eines mit Werbung umgewandelt. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) handelt es sich hier um eine "versteckte" Preiserhöhung, berichtet das Handelsblatt. So sehe der VZBV darin "eine wesentliche Vertragsänderung", wofür die Zustimmung der Kunden hätte eingeholt werden müssen.

Amazon dürfe seine Prime-Video-Kunden „nicht einfach vor vollendete Tatsachen stellen“, erklärte VZBV-Chefin Ramona Pop gegenüber dem Handelsblatt. Eine solche Änderung sei eine "Missachtung von Verbraucherrecht".

Der VZBV hatte die Amazon-Tochter zunächst abgemahnt, heißt es in dem Bericht. Nun folgt wohl die Klage. Die Verbraucherschützer sollen demnach eine externe Kanzlei mit der Erstellung der Klageschrift beauftragt haben, juristische Schritte sollen in den kommenden Wochen eingeleitet werden. Pop fordert, dass Prime-Nutzer "weiterhin Anspruch auf die werbefreie Option für den bisher vertraglich vereinbarten Betrag" haben sollen.

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Autor: Yvonne Junginger • 2.2.2024

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