EU-Regelung beendet Geoblocking
Netflix, Amazon Prime, Sky Go & Co jetzt auch im EU-Ausland nutzbar
Seit dem 1. April 2018 können Sie Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime und Sky Go auch im EU-Ausland nutzen. Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen zu beachten.

Wer über Ostern 2018 ins EU-Ausland reist, profitiert erstmals von einer neuen EU-Regelung. Die Portabilitätsverordnung besagt, dass Anbieter kostenpflichtiger Abos wie Netflix, Amazon Prime, Spotify oder Sky Go im EU-Ausland die gleichen Inhalte zur Verfügung stellen müssen wie in der Heimat. D...
Wer über Ostern 2018 ins EU-Ausland reist, profitiert erstmals von einer neuen EU-Regelung. Die Portabilitätsverordnung besagt, dass Anbieter kostenpflichtiger Abos wie Netflix, Amazon Prime, Spotify oder Sky Go im EU-Ausland die gleichen Inhalte zur Verfügung stellen müssen wie in der Heimat. Die Regelung war zum 1. Januar in Kraft getreten und wird nun ab 1. April umgesetzt.
Bisher hatten viele Anbieter mithilfe von Geoblocking die eigenen Dienste im Ausland ganz deaktiviert oder stark eingeschränkt. Zumindest in Europa können Reisende nun jedoch auch im Urlaub bequem alle Inhalte wie Zuhause abrufen - ohne zusätzliche Kosten.
Zahlreiche Stolperfallen bleiben
Die neue Streaming-Regelung der EU hat jedoch verschiedene Tücken. So ist die Portabilitätsverordnung nur für kostenpflichtige Dienste verpflichtend. Kostenlose Streaming-Portale wie etwa zahlreiche Mediatheken können Geoblocking weiterhin einsetzen. Auch gilt die Regelung nur für "vorübergehende Aufenthalte" und nicht für Deutsche mit dauerhaftem Wohnsitz im Ausland. Daher fordern Anbieter nun die Hinterlegung von entsprechenden Kundendaten wie einer Rechnungsadresse oder Kreditkarteninformationen.
Ein weitere Stolperfalle: Um von der Streaming-Freiheit zu profitieren, müssen Sie das entsprechende Abo in der Regel bereits in Deutschland abgeschlossen haben. Und natürlich gelten im Nicht-EU-Ausland weiterhin die bestehenden Beschränkungen.
Abo-Dienste und Nutzer profitieren
Zu den Diensten, die nun vollwertig im EU-Ausland genutzt werden können, gehören unter anderem die kostenpflichtigen Video-Dienste Netflix, Amazon Prime Video, Sky Go, Sky Ticket, Maxdome, MagineTV und Zattoo. Beim Audio-Streaming sind etwa Spotify, Amazon Music, Apple Music, Google Play Music oder Deezer betroffen. Laut Bitkom fallen zudem auch Onlinegaming-Marktplätze wie Steam und Origin unter die Regelung.
Lesetipp: Deutsches TV im Ausland via Internet schauen
Die neue EU-Verordnung war nötig geworden, da Lizenzen für Musik, Filme und Serien in der Regel für jedes Land einzeln vermarktet werden. Anbieter hätten daher Lizenzen für alle EU-Länder erwerben müssen, um ihren Nutzern auch im Ausland das gleiche Angebot zur Verfügung stellen zu können. Dank der Portabilitätsverordnung müssen die Online-Dienste nun lediglich den Wohnort des Nutzers verfizieren und nicht für die erweiterte Rechtenutzung zahlen.