Unternehmensrecht
Kündigung nach Fehlzeit bei unbezahlten Überstunden unzulässig
Wer unbezahlte Überstunden leistet, kann nicht wegen einer nicht erfassten Fehlzeit entlassen werden. Das hat das Landesarbeitsgericht entschieden.

Ein Fertigungsleiter hatte sich mehrmals nicht u?ber die elektronische Zeiterfassung abgemeldet, als er das Betriebsgelände verließ. Dadurch entstand eine Fehlzeit von circa einer Stunde. Daraufhin entließ ihn der Arbeitgeber. Die Ku?ndigungsschutzklage des Fertigungsleiters war in zwei Instanzen erfolgreich. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (15 Sa 407/12) folgte im Berufungsverfahren der Ansicht des Arbeitgebers nicht, der im Verhalten des Angestellten einen Arbeitszeitbetrug sah.
Vielmehr sei zu beru?cksichtigen, dass der Arbeitnehmer verpflichtet war, bis zu zehn Überstunden monatlich ohne zusätzliche Vergu?tung zu leisten. Somit war dem Arbeitgeber bei einer nicht erfassten Arbeitsstunde noch kein materieller Schaden entstanden. Die Pflichtverletzung rechtfertige daher nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keine Ku?ndigung, sondern allenfalls eine Abmahnung.
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