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EU-Report

Kein echter Binnenmarkt

Ein einheitliches Europäisches Kaufrecht wird es wegen des Widerstands großer Unternehmen voraussichtlich nur für den Online- Handel geben - Mittelstand und Verbraucher haben das Nachsehen.

Autor: Redaktion pcmagazin • 20.6.2013 • ca. 2:10 Min

Kein echter Binnenmarkt
Kein echter Binnenmarkt
© Hersteller/Archiv

Bereits vor 21 Jahren hat der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors den Europäischen Binnenmarkt ausgerufen. Viele Handelshemmnisse wurden seither im Zuge der Harmonisierung beseitigt, aber längst nicht alle: Unterschiedliche kaufrechtliche Bestimmungen in den 27 Mitgliedstaate...

Bereits vor 21 Jahren hat der damalige Kommissionspräsident Jacques Delors den Europäischen Binnenmarkt ausgerufen. Viele Handelshemmnisse wurden seither im Zuge der Harmonisierung beseitigt, aber längst nicht alle: Unterschiedliche kaufrechtliche Bestimmungen in den 27 Mitgliedstaaten machen den Verkauf im Ausland insbesondere fu?r kleinere Unternehmen noch immer zu einer komplizierten und kostspieligen Angelegenheit.

Unternehmern, die deshalb auf grenzu?bergreifende Geschäfte verzichten, entgehen nach Schätzung der EU-Kommission jährlich mindestens 26 Milliarden Euro im EU-Binnenhandel.

Der Vorschlag der EU-Kommission

Im Oktober 2011 hat EU-Vizepräsidentin Viviane Reding deshalb ein für Handel wie Verbraucher erfreuliches "fakultatives Gemeinsames Europäisches Kaufrecht (GEK)" vorgeschlagen. Das GEK...

  • gilt nur, wenn sich beide Vertragsparteien freiwillig darauf verständigen;
  • ist auf grenzu?bergreifende Verträge anwendbar; die Mitgliedstaaten haben aber die Wahl, es auch auf inländische Verträge anzuwenden;
  • ist auf Kaufverträge und Verträge u?ber die Bereitstellung digitaler Inhalte wie Musik, Filme, Software oder Smartphone- Anwendungen anwendbar.

"Das fakultative Gemeinsame Kaufrecht wird den Binnenmarkt, den Motor für Wirtschaftswachstum in Europa, auf Touren bringen", hoffte Reding bei der Vorstellung des Entwurfs.

Doch es kam anders. Unter dem Druck der Lobby großer Unternehmen sprachen sich Deutschland, Frankreich und weitere Mitgliedstaaten dagegen aus. "Ein harmonisiertes Kaufrecht auf der Grundlage eines erhöhten Verbraucherschutzniveaus ist fu?r die Unternehmen angesichts des dem gegenüberstehenden geringen Vorteils eines einheitlicheren Regelungswerkes nicht attraktiv", monierte zum Beispiel der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).

Erfolgreiche Lobby-Arbeit

Um die Ablehnung des Kommissionsvorschlags zu u?berwinden, schlugen die Abgeordneten Klaus-Heiner Lehne (D/ EVP) und Luigi Berlinguer (I/S&D) am 20. Februar 2013 im Rechtsausschuss des EU-Parlaments in ihrem Berichtsentwurf vor, das neue Europäische Kaufrecht auf Online- und Fernabsatzhandel zu begrenzen.

Doch die Beschränkung auf den Online-Handel ist fu?r den Mittelstand mehr als nur unbefriedigend. Gilt es nur im Verhältnis zum Verbraucher, muss in der gesamten Lieferkette weiter mit 27 Rechtsordnungen umgegangen werden.

"Was bringt es, wenn die kaufvertraglichen Regelungen zur Gewährleistung oder zum Schadensersatz im B2C-Onlinehandel einheitlich geregelt sind, die Gewährleistungspflichten des Lieferanten im B2B-Handel aber jeweils nach den vereinbarten nationalen Rechten zu beurteilen sind", fragt Dr. Marc Zgaga, stellvertretender Geschäftfu?hrer von DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V., dem politischen Spitzenverband kooperierender mittelständischer Unternehmen.

Die nächsten Schritte

Klaus-Heiner Lehne - EVP-Fraktion im Europäischen Parlament
Klaus-Heiner Lehne (CDU) - Vorsitzender des Rechtsausschusses und Berichterstatter für die EVP-Fraktion im Europäischen Parlament
© Hersteller / Archiv

Der Berichtsvorschlag von Lehne und Berlinguer wird im April im Rechtsausschuss und anschließend im Plenum des EU-Parlaments beraten. Eine Einigung ist fraglich, zumal in Bru?ssel, wie Insider berichten, bereits das Geru?cht umging, die EU-Kommission könnte ihren Vorschlag sogar wieder zuru?ckziehen, was sie jedoch dementierte. Gerade bei Geschäften im Internet weiß heute niemand wirklich, welches Recht anzuwenden ist. Mit dem Europäischen Kaufrecht könnten wir dieses Lotteriespiel beenden."