Spam per Telefon, Fax und SMS
Teil 5: Neue Plage: Handy-Spam
- Neue Plage: Handy-Spam
- Teil 2: Neue Plage: Handy-Spam
- Teil 3: Neue Plage: Handy-Spam
- Teil 4: Neue Plage: Handy-Spam
- Teil 5: Neue Plage: Handy-Spam
Das Gleiche gilt für Handy-Spammer, die ihre Opfer mit Anrufen, SMS und MMS belästigen. Sie werden vom Gesetzgeber nicht von ihrem Treiben abgehalten. In einigen Fällen aus der jüngsten Vergangenheit konnten sich die Empfänger von Handy-Spam vor Gericht erfolgreich wehren. Das Oberlandesgericht Hamm entschied zum Beispiel, dass Werbeanrufe aufs Mobiltelefon auch dann verboten sind, wenn im Mobilfunkvertrag eine Klausel enthalten ist, die Werbeanrufe mit "weiteren interessanten Informationen" erlaubt. Das Gericht erklärte die Klausel für unwirksam, weil sie an versteckter Stelle stehe und weil es angesichts des Adresshandels unabsehbar sei, wer sich künftig auf die Klausel berufen könne. Um SMS-Spam ging es in einem anderen Fall, in dem der Berliner Rechtsanwalt Umut Schleyer für seine Mandantin eine einstweilige Verfügung gegen die Berliner Bank erwirkte. Ein Marketing-Unternehmen hatte für die Bank SMS-Werbung betrieben, ohne dass hierfür eine Zustimmung seitens der SMS-Empfänger vorlag. "Der Erhalt einer unerwünschten SMS stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar", so Umut Schleyer, "ebenso wie unerwünschte Werbung im Briefkasten." Und genau wie bei der Briefkastenwerbung herrscht ein reger Handel mit Telefondaten, mit denen bestimmte Zielgruppen erreicht werden. "Daneben werden Gewinnspiele und Preisausschreiben ausgewertet und ebenso weiterverkauft", weiß Umut Schleyer aus seiner Erfahrung. Dabei dürften unverlangte SMS, MMS und Werbeanrufe in Zukunft noch das kleinere Übel sein. Denn wie der Spam vom PC auf das Telefon übergesprungen ist, werden P h i s h i n g - M a i l s schon bald auf Mobiltelefonen auftauchen. SMiShing ist das neue Kunstwort, das sich aus Phishing und SMS zusammensetzt und den Identitätsdiebstahl per SMS bezeichnet. Der Handy-Besitzer erhält dabei per SMS beispielsweise die vermeintliche Bestätigung, dass er sich für einen kostenpflichtigen Dienst angemeldet habe. Tatsächlich soll der Nutzer nur auf eine Webseite gelockt werden, auf der er den Dienst angeblich wieder abstellen könne. Folgt der Anwender dem Link, lädt er automatisch einen Trojaner auf sein Handy der die gespeicherten Informationen ausspionieren kann.

Nach Angaben des Sicherheitsspezialisten McAfee beschränkt sich das SMiShing bisher noch auf den englischsprachigen Raum. Doch es dürfte nur eine Frage der Zeit sein, bis deutsche Varianten auch hierzulande für Verdruss und Schaden sorgen.