Teil 3: Neue Plage: Handy-Spam
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Was mit Werbefaxen begann und seine Fortsetzung in der E-Mail fand, weitet sich nun auf Telefon-Spam aus. Damit sind SMS- und MMS-Nachrichten, aber auch Anrufe auf Festnetztelefonen und Handys gemeint. Verwirrung hinterlassen vor allem computergesteuerte Anrufe bei den Empfängern. "Telekommunikatio...
Was mit Werbefaxen begann und seine Fortsetzung in der E-Mail fand, weitet sich nun auf Telefon-Spam aus. Damit sind SMS- und MMS-Nachrichten, aber auch Anrufe auf Festnetztelefonen und Handys gemeint. Verwirrung hinterlassen vor allem computergesteuerte Anrufe bei den Empfängern. "Telekommunikationsunternehmen sind Spitzenreiter bei der Masche, potenzielle Kunden mit unerlaubten Werbeanrufen zu bombardieren. Gewinnspiel- und Lottofirmen belegen den zweiten Platz", fasst Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, die vorderen Plätze eines Rankings zusammen, das die Verbraucherschützer im zurückliegenden Sommer erstellt haben. Obwohl seit zwei Jahren verboten, ist unerwünschte Telefonwerbung nach wie vor ein Türöffner für den Vertrieb von Telefonverträgen, Glücksspielen, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen. Mehr als 12.000 verärgerte und verunsicherte Kunden beschweren sich jährlich allein bei der Verbraucherzentrale NRW über ungebetene Anrufe. Das dürfte nur die Spitze des Eisbergs sein, denn die meisten ärgern sich zwar, unternehmen aber nichts.

Dabei sind Bewerbung oder Anbahnung eines Geschäfts am Telefon nur erlaubt, wenn die Angerufenen vorab ihre Zustimmung erteilt haben. Doch weder die eindeutige Gesetzeslage noch drohende Ordnungsstrafen halten Unternehmen davon ab, Telefonmarketing zu betreiben. Selbst "erfolgreiche Unterlassungsverfahren gegen einzelne Unternehmen stoppen nicht deren unzulässiges Geschäftsgebaren", kritisiert Klaus Müller. Denn betroffene Verbraucher müssen sich im Zweifel selbst rechtlich durchsetzen.
Der 2004 gesetzlich eingeführte Anspruch auf Gewinnabschöpfung soll es ermöglichen, den unseriösen Firmen das ungesetzlich erlangte Vermögen zu entziehen. Laut Müller handelt es sich jedoch um einen Placebo- Paragrafen, "denn der mit unzulässiger Telefonwerbung erzielte Profit bleibt auch bei nachgewiesenen Verstößen bei den Unternehmen." Diese behaupten stets, Werbeanrufe gingen ohne ihr Wissen auf das Konto von übereifrigen Mitarbeitern.