Teil 3: Powerseller wehren sich gegen eBay
- Powerseller wehren sich gegen eBay
- Teil 2: Powerseller wehren sich gegen eBay
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In bestimmten Fällen kann sich ein Online-Händler mittels einer so genannten einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung seines eBay-Accounts zur Wehr setzen. Dies ist dann der Fall, wenn die Interessen des Online-Händlers schützenswerter erscheinen als die von eBay. Würde der gesperrte Online-...
In bestimmten Fällen kann sich ein Online-Händler mittels einer so genannten einstweiligen Verfügung gegen die Sperrung seines eBay-Accounts zur Wehr setzen. Dies ist dann der Fall, wenn die Interessen des Online-Händlers schützenswerter erscheinen als die von eBay. Würde der gesperrte Online-Händler eBay regulär verklagen, könnte er bis zur Entscheidung des Gerichtes keine Produkte mehr auf der Plattform verkaufen. Genau hier hilft eine vorläufig ausgesprochene einstweilige Verfügung eines Gerichtes weiter: Bis zur regulären Entscheidung des Gerichts aufgrund einer Zivilklage kann er die Internetplattform eBay erstmal weiter für Ihren Handel verwenden.

Eine einstweilige Verfügung ergeht auf Antrag eines der Beteiligten vor einem Zivilgericht. Sie wird auch als vorläufiger Rechtsschutz bezeichnet. Zweck einer einstweiligen Verfügung ist es zu verhindern, dass in der Zwischenzeit - bis ein endgültiges Urteil ergeht - jemand einen Schaden erleidet, der dann nicht wieder gut zu machen wäre. Endgültig entschieden wird der Rechtsstreit mit der Einstweiligen Verfügung aber nicht.