Powerseller wehren sich gegen eBay
Lange mussten Online-Händler davor bangen, dass eBay ihren Online-Shop von heute auf morgen schließt. Nun zeigte das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) eBay seine Schranken auf.

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Lange mussten Online-Händler davor bangen, dass eBay ihren Online-Shop von heute auf morgen schließt. Nun zeigte das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) eBay seine Schranken auf. Die Betreiber des Online-Marktplatzes eBay konnten den so genannten Powersellern sprichwörtlich von heute auf morgen...
Lange mussten Online-Händler davor bangen, dass eBay ihren Online-Shop von heute auf morgen schließt. Nun zeigte das Oberlandesgericht Brandenburg (OLG) eBay seine Schranken auf.
Die Betreiber des Online-Marktplatzes eBay konnten den so genannten Powersellern sprichwörtlich von heute auf morgen den Laden dichtmachen, indem den Powersellern der Account gesperrt und der Zugriff auf den Online-Marktplatz verweigert wurde. Dagegen vor Gericht zu ziehen und eBay zu verklagen, war bislang nur ein schwacher Trost. Bis zum Urteil vergehen oft Jahre. Nun haben die Brandenburger Richter mit einem Beschluss vom November 2008 die Rechte von gewerblichen Shop-Betreibern (Aktenzeichen: 6 W 183/08) gestärkt. Wer seine Waren regelmäßig über die Internetplattform eBay unter die Leute bringt, kann den Zugriff auf seinen Account notfalls mit Hilfe des Gerichts erzwingen.

Der Fall
Die Richter hatten über folgenden Fall zu entscheiden: Eine Online-Händlerin hatte in großem Stil Produkte auf der Internetplattform eBay vertrieben und sich so einen einträglichen Onlineshop aufgebaut. Nach eigenen Angaben hatte sie am Tag durchschnittlich 8.000 Euro erwirtschaftet. Dann erhielt sie plötzlich die Nachricht, sie habe gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen und ihr eBay-Account sei gesperrt. Die Händlerin konnte nicht mehr auf ihren Online-Shop zugreifen. Dies wollte die Online-Händlerin nicht auf sich sitzen lassen und zog bis vor das Oberlandesgericht Brandenburg, um sich dagegen zu wehren.
Die Händlerin hatte zunächst beim Landgericht Potsdam eine einstweilige Verfügung gegen eBay beantragt, die das Gericht jedoch am 08.10.2008 abgelehnt hat (Az.: 2 O 369/08). Daraufhin legte die Online-Händlerin Beschwerde ein und das Oberlandesgericht Brandenburg entschied erneut über den Fall.
Lesen Sie auf der nächsten Seite, wie die Richter der zweiten Instanz entschieden haben...