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Teil 2: Powerseller wehren sich gegen eBay

Autor: Redaktion pcmagazin • 21.4.2009 • ca. 1:20 Min

Inhalt
  1. Powerseller wehren sich gegen eBay
  2. Teil 2: Powerseller wehren sich gegen eBay
  3. Teil 3: Powerseller wehren sich gegen eBay

Die Richter der zweiten Instanz erachteten die Interessen der Online-Händlerin schützenswerter als die des Auktionshauses: Hier stand die wirtschaftlichen Existenz der Online-Händlerin auf dem Spiel. Würde Sie auf das Urteil in einem regulären Verfahren gegen die Sperre warten, würden ihr mona...

Die Richter der zweiten Instanz erachteten die Interessen der Online-Händlerin schützenswerter als die des Auktionshauses: Hier stand die wirtschaftlichen Existenz der Online-Händlerin auf dem Spiel. Würde Sie auf das Urteil in einem regulären Verfahren gegen die Sperre warten, würden ihr monatlich 240.000 Euro entgehen. Schließlich hatte die Online-Händlerin bei der Eröffnung ihres Accounts mit eBay einen Vertrag geschlossen. Darin hatte sich eBay verpflichtet, den Zugang zum Online-Marktplatz zu gewähren. Nach dem Erkenntnisstand des Schnellverfahrens sahen die Richter hier im Fall keine Gründe für die Sperrung durch eBay. Die Richter betonten zudem: Selbst wenn die Online-Händlerin auf andere Internetmarktplätze ausweichen könnte, würde dies ihre wirtschaftlichen Nachteile nicht vollständig kompensieren. Die Sperrung bei eBay beeinträchtige ihre geschäftlichen Aktivitäten erheblich.

eBay
eBay-Logo
© Archiv

Die Auswirkungen

Nun kann der eBay-Account der Händlerin erst dann endgültig gesperrt werden, wenn ein Gericht in einem regulären Klageverfahren feststellen würde, dass sie zu Recht vom Handel auf dem Online-Marktplatz ausgeschlossen wurde.

Verstehen Sie den Beschluss aber nicht falsch: eBay ist nicht in jedem Fall verpflichtet, einen gesperrten Account wieder frei zu geben. Ist ein Ausschluss vom Online-Marktplatz gerechtfertigt, hilft das Gericht nicht weiter. So hatte in einem anderen Fall ein Mitglied über seinen eBay-Account Waren eines gesperrten Mitglieds angeboten - ein klarer Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay. Dies rechtfertigte die sofortige Sperrung des entsprechenden Accounts. Andernfalls wäre die Funktionsfähigkeit des Portals nicht sicher gestellt. In diesem Fall entschied das OLG Brandenburg im Januar 2009 gegen den Powerseller (Az.: 12 W 1/09). Es kommt also - wie immer in der Jurisprudenz - auf den Einzelfall auf.

Es kommt also - wie immer in der Jurisprudenz - auf den Einzelfall auf.

Lesen Sie auf der nächsten Seite wie sich ein Online-Händler gegen die Sperrung seines eBay-Accounts zur Wehr setzen kann...