Teil 3: Polizeiliche Übergriffe
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"Die auf einem Computer gespeicherten Daten sind häufig entsprechend sensibel wie das in einer Wohnung vertraulich gesprochene Wort. Hinzu kommt regelmäßig die Datenfülle, deren Erhebung den Betroffenen zum ,gläsernen Menschen' werden lassen kann. Manchen ,Ordnern' auf der Festplatte wird darü...
"Die auf einem Computer gespeicherten Daten sind häufig entsprechend sensibel wie das in einer Wohnung vertraulich gesprochene Wort. Hinzu kommt regelmäßig die Datenfülle, deren Erhebung den Betroffenen zum ,gläsernen Menschen' werden lassen kann. Manchen ,Ordnern' auf der Festplatte wird darüber hinaus Tagebuchqualität zukommen", schrieb der BGH-Ermittlungsrichter am 28. November 2006 nach Beschwerde der Generalbundesanwältin. Eine weitere BGHEntscheidung zur heimlichen Online-Computerdurchsuchung stand bei Redaktionsschluss noch aus. Folgt sie der Argumentation von BGH-Ermittlungsrichter Hebenstreit, müsste ein neues Gesetz her - vergleichbar dem zum Großen Lauschangriff - um die Schnüffelmaßnahmen zu legitimieren.

"Mit Keyloggern oder Trojanern Passwörter herauszufinden, um auf einen bestimmten Rechner gezielt zugreifen zu können, mag im Ausnahmefall bei der Aufklärung von Verbrechen berechtigt sein. Aber die Gründe für solche Eingriffe müssten eng gefasst sein, nur absolute Kerndelikte", sagt Rechtsanwalt Marco Gercke, Lehrbeauftragter für Medienstrafrecht an der Universität Köln. Der Verbrechensverhinderung durch vorbeugende Beobachtung erteilt der Kölner Jurist eine Absage: "Wie sollen ein paar Polizisten, die durch das Internet streifen und Trojaner installieren, Verbrechen verhindern? Dazu wäre intensive Kontrolle erforderlich. Was dafür an gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden müsste, ist unverhältnismäßig. Wo bliebe dann die Freiheit des Einzelnen, was würden wir noch schützen?"
Laut dem Grüne Sicherheitsexperten Wolfgang Wieland kämpfen die Ermittler bei "Online-Hausdurchsuchungen" zurzeit noch mit technischen Problemen: Die Bundesregierung hätte eingestanden, "dass bislang kein Ermittlungsverfahren bekannt ist, in dem eine Online-Durchsuchung auch stattgefunden hätte", so Wieland, "Offenbar ist ein entsprechender Angriff bisher aus technischen Unzulänglichkeiten gescheitert. Ergo: den Willen, Bürgerrechte zu knacken hat man, die Software ist aber noch nicht so weit." Dies erkläre auch, weshalb der Bundesinnenminister in seinem Etat für dieses Jahr Gelder mit dem Ziel eingestellt habe, geeignete Hacker einzustellen und Programme zu entwickeln.