Teil 4: Polizeiliche Übergriffe
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In Nordrhein-Westfalen dürfen die Geheimdienstler vom Verfassungsschutz ganz offen heimlich schnüffeln: Per Gesetz hat NRW im vergangenen Jahr noch kurz vor Weihnachten Online-Hausdurchsuchungen bei Verdacht auf extremistische Straftaten legitimiert. Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP drückte e...
In Nordrhein-Westfalen dürfen die Geheimdienstler vom Verfassungsschutz ganz offen heimlich schnüffeln: Per Gesetz hat NRW im vergangenen Jahr noch kurz vor Weihnachten Online-Hausdurchsuchungen bei Verdacht auf extremistische Straftaten legitimiert. Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP drückte eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes durch, nach der Verfassungsschützer Festplatten von Verdächtigen nach Bombenbau- Anleitungen oder Anschlagsplänen online durchsuchen dürfen. Als "staatlich organisierten Hausfriedensbruch" bezeichnete der SPD-Landtagsabgeordnete Karsten Rudolph das heimliche Auslesen.

NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) sieht sein neues Verfassungsschutzgesetz gar als "Quantensprung": "Zutreffend ist, dass es sich hierbei um einen erheblichen Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen handeln kann, der aber im Einzelfall zum Schutz von Leben und Freiheit anderer erforderlich ist", verteidigt Wolf die Gesetzesänderung, "Die Sichtung von Inhalten eines standortunabhängigen PCs, der über Telefonleitungen mit dem World-Wide-Web verbunden ist, stellt aber keine Wohnraumüberwachung dar, da nicht die typische Lebenssituation der in Artikel 13 geschützten häuslichen Gemeinschaft überwacht wird."