Teil 3: Hacker-Tools verboten
- Hacker-Tools verboten
- Teil 2: Hacker-Tools verboten
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Hacker van Hauser ist im realen Leben Sicherheitsberater und hat die Gruppe The Hackers Choice (THC) vor 12 Jahren gegründet. Mitglied der Gruppe sind neben Deutschen auch Hacker aus China, Vietnam und Holland....
Hacker van Hauser ist im realen Leben Sicherheitsberater und hat die Gruppe The Hackers Choice (THC) vor 12 Jahren gegründet. Mitglied der Gruppe sind neben Deutschen auch Hacker aus China, Vietnam und Holland.

PC Magazin: Was sagen Sie zum neuen Gesetz?
"Kriminelle interessieren die Gesetze ohnehin nicht. Das neue Gesetz differenziert leider nicht danach, welchen Zweck der Entwickler oder Besitzer des Programms damit verfolgt. Wir forschen, entwickeln und haben in der Vergangenheit Sicherheitslücken aufgedeckt sind also nicht kriminell. Da der neue Paragraf Angriffstests verbietet, können wir nun keine Sicherheitslücken in Systemen mehr aufdecken und damit auch keine Gegentools mehr programmieren."
Flüchten deutsche Hacker tatsächlich aus Angst vor der Polizei ins Ausland?
"Die deutsche Gruppe des THC hat aufgrund des neuen Gesetzes die Entwicklung von Sicherheits- Tools eingestellt. Bereits entwickelte Tools wurden auf Server ins Ausland ausgelagert. Dabei hatten große Sicherheitsfirmen oft auf unsere Tools zurückgegriffen und diese sogar in große Sicherheits-Software-Pakete integriert. Andererseits verlaufen die meisten Ermittlungen in Sachen Computerkriminalität im Sande. Die Polizei hat hier entweder keine große Lust, intensiv zu ermitteln oder zu wenig Know-how."
Haben Sie ein paar praktische Tipps für unsere Leser, wie Sie mit dem neuen Gesetz umgehen?
"Tipp eins: Nicht in Panik verfallen. Tipp zwei: Verschlüsseln Sie Ihre Festplatte. Tipp drei: Nutzen oder programmieren Sie keinerlei Tools, die irgendwie zum Hacken von Computersystemen verwendet werden können. Tipp 4: Wenn Sie dennoch einen Angriff durchführen wollen, um Sicherheitslücken aufzudecken, holen Sie vorher die Erlaubnis vom Unternehmen ein und kombinieren Sie's mit den Tipps eins und zwei."
Hinweis der Redaktion: Tipp vier garantiert theoretisch nicht immer Straffreiheit. Sie besitzen ja das erforderliche Tool. Dies steht selbst mit Zustimmung des Unternehmens unter Strafe, weil es ja theoretisch "auch" für Straftaten eingesetzt werden könnte - eine so genannte "Dual-Use-Software".