Gefiltertes Internet

Teil 2: Stoppschilder im Web: Das Verbot und die möglichen Folgen

28.8.2009 von Redaktion pcmagazin und Matthias Metzler

ca. 2:05 Min
Ratgeber
  1. Stoppschilder im Web: Das Verbot und die möglichen Folgen
  2. Teil 2: Stoppschilder im Web: Das Verbot und die möglichen Folgen
  3. Teil 3: Stoppschilder im Web: Das Verbot und die möglichen Folgen
  4. Teil 4: Stoppschilder im Web: Das Verbot und die möglichen Folgen

Internetsperren: der richtige Weg?

Sind die jetzt durchgeführten Internetsperren eine geeignete Gegenmaßnahme? Dazu muss man sich genauer ansehen, wie sie funktionieren. Wer im Internet surft, gibt üblicherweise einen Domain-Namen in seinen Browser ein, etwa google.de, spiegel.de oder pcgo.de. Kaum jemand weiß jedoch, dass diese Namen nur der Bequemlichkeit dienen, in Wahrheit stehen hinter ihnen Zahlen, sogenannte IP-Adressen. Das ist vergleichbar mit einem Handy: Dort hat man im Speicher zu den jeweiligen Namen die Telefonnummer hinterlegt.

Stoppschilder im Web
Kinderpornographie wird im Wesentlichen in Nordamerika, Europa und Australien gehostet. (Grafik: www.de-zensiert.de)
© Archiv

Man muss sich nicht mehr eine Zahl merken, sondern wählt stattdessen den Namen aus dem Menü. Ähnlich funktioniert auch das Internet. Das Telefonbuch des Webs sind sogenannte DNS-Server. Geben Sie etwa amazon.de im Browser ein, schlägt Ihr Computer diesen Namen im Telefonbuch des Internets nach. In unserem Beispiel liefert der DNS-Server die IP-Adresse 87.238.81.130 und Ihr PC ruft die Amazon-Seite automatisch auf. Genau hier setzt die neue Sperre an: Die Einträge zu den Domains mit kinderpornographischem Material werden manipuliert, indem einfach eine andere IP-Adresse eingetragen wird. Statt auf der gesuchten Webseite landet man dann auf einer Seite mit dem Warnhinweis. In Deutschland wird die Sperrliste vom Bundeskriminalamt (BKA) gepflegt. Das BKA kann Internetseiten nach eigenem Ermessen auf die Liste setzen. Der Filter des BKA wird mindestens vierteljährlich von einem Expertengremium kontrolliert, das dem Bundesdatenschutzbeauftragten unterstellt ist.

Das Gesetz ist zunächst auf drei Jahren befristet und soll danach auf seine Tauglichkeit überprüft werden. Sieht man sich die technische Konstruktion der Sperre an, zeigen sich schnell ihre Probleme. Statt des gesperrten Domain-Namens kann man auch direkt die zugeordnete IP-Adresse in den Browser eingeben, schon ist der Filter umgangen. Natürlich muss man dazu die IP-Adresse der Domain wissen. Dies lässt sich mit Diensten wie www.onlinewhois.info oder www.dnswatch.info aber schnell ermitteln. Das direkte Aufrufen von IP-Adressen ist recht unkomfortabel, doch es geht noch einfacher. Statt des zensierten DNS-Servers, den Ihnen Ihr Internetprovider automatisch zuweist, können Sie einen beliebigen anderen verwenden. Im Internet existieren viele unzensierte "Telefonbücher". Innerhalb von Minuten können sich selbst Techniklaien einen freien Zugang ins Web einrichten.

Nach diesem Eingriff surft man genauso schnell und komfortabel wie zuvor und bekommt die Internetsperren nie wieder zu Gesicht. Die DNS-Filter erschweren folglich nur den Zugang zu verbotenen Seiten, die kinderpornographischen Inhalte selbst werden nicht gelöscht und sind weiterhin erreichbar. Die Grafik am Anfang der Seite verdeutlicht, dass Webseiten mit Kinderpornographie vor allem in Europa, Australien und in Nordamerika gehostet werden. In diesen Regionen erlaubt es die Gesetzeslage durchaus, die jeweiligen Seitenbetreiber zu verfolgen und eine Abschaltung zu erzwingen, was wirkungsvoller als eine reine Blockade ist. Büchse der Pandora geöffnet Im Interview mit PCgo betont Ministerin von der Leyen, dass die beschlossenen Sperren allein gegen Kinderpornographie gerichtet sind. Da die dazu nötige Infrastruktur jetzt vorhanden ist, sind entsprechende Begehrlichkeiten aber bereits geweckt.

Welche Gefahren der Filter mit sich bringt, steht auf Seite 3...

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