Teil 2: Mobbing im Internet
- Mobbing im Internet
- Teil 2: Mobbing im Internet
Bewerten oder diffamieren Weil sich Lehrer öffentlich angeprangert fühlten, geriet die Internetplattform Spickmich.de in Verruf. Bei diesem Schülernetzwerk gibt es die Möglichkeit, Lehrern Zeugnisse auszustellen. Als Grundlage der Bewertung werden Kriterien wie die Qualität des Unterrichts, d...
Bewerten oder diffamieren
Weil sich Lehrer öffentlich angeprangert fühlten, geriet die Internetplattform Spickmich.de in Verruf. Bei diesem Schülernetzwerk gibt es die Möglichkeit, Lehrern Zeugnisse auszustellen. Als Grundlage der Bewertung werden Kriterien wie die Qualität des Unterrichts, die fachliche Kompetenz, das Auftreten oder die Benotung herangezogen. Statt Noten erhalten die Lehrer aber Bewertungen wie "cool und witzig" oder "öde und peinlich". Wer welche Noten vergibt, bleibt anonym. Benotet werden dürfen allerdings nur Lehrer der eigenen Schule und ein Lehrerzeugnis kommt erst dann zustande, wenn eine Mindestanzahl von Schülern eine Bewertung abgegeben hat. Und obwohl die meisten Lehrer eher positive Beurteilungen erhalten haben, sehen sich Lehrer dort öffentlich an den Pranger gestellt. Die Klage einer Lehrerin, die ihre Persönlichkeitsrechte verletzt sah, wurde vom Oberlandesgericht Köln abgewiesen. In der Begründung heißt es, dass es sich bei der Benotung der Lehrerin um die freie Meinungsäußerung der Schüler handelt. Persönlichen Daten der Lehrerin seien schließlich auch über die Schulhomepage bekannt. Das Persönlichkeitsrecht der Pädagogin wiegt damit schwächer als das Recht auf freie Meinungsäußerung. Lehrerverbände (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Philologenverband) warnen dennoch vor den Folgen des öffentlichen Zensierens. Für den Philologenverband sind Lehrer zum "digitalen Freiwild" geworden. Unterstützt wird diese Auffassung von der GEW. Laut einer im Jahr 2007 durchgeführten Studie sind 8 % der Lehrer direkt von Cyber-Mobbing betroffen. Hilfe für gemobbte Lehrer bietet zum Beispiel das Kultusministeriums von Nordrhein-Westfalen an. Auf der Webseite schulministerium.nrw.de gibt es Tipps zum richtigen Verhalten und Handeln. Unter anderem erfahren Pädagogen in Fallbeispielen, wann das Persönlichkeitsrecht verletzt ist und wann es sich um freie Meinungsäußerungen handelt.

Loben oder verleumden
Mit Bewertungen im Internet müssen sich aber nicht nur Lehrer herumschlagen. Auch Bewertungsportale für Ärzte oder Handwerker werden immer beliebter. Hinter dem Deckmantel der Anonymität geben Kunden durchaus Ruf schädigende Bewertungen ab. Online-Häme müssen inzwischen fast alle Dienstleister befürchten. Denn für nahezu jede Berufsgruppe gibt es Bewertungsportale. Zwar ist sicher nicht jedes Bewertungsportal mit einem Online-Pranger gleichzusetzen. Doch nutzen viele Kunden diese Plattform, um Ärger loszuwerden. Dass dabei Verleumdungen und Beleidigungen verbreitet werden, bleibt nicht aus. Dagegen können sich Betroffene aber wehren. Bewertungen von Dienstleistungen schaffen aber auch Transparenz und sind heute fester Bestandteil von Internet-Angeboten wie eBay, Amazon & Co. Da sie allerdings immer nur eine subjektive Meinung wiedergeben, sind sie mit Vorsicht zu genießen. Juristisch angreifbar werden Beurteilungen, wenn sie direkte Beleidigungen oder Schmähkritik enthalten.
Die lieben Nachbarn
Verunglimpfen, beschimpfen oder beleidigen können Internet-Nutzer jetzt auch ihre Nachbarn. Das geeignete Forum dazu liefert ihnen die amerikanische Webseite "rottenneighbor" (Rottenneighbor.com). Dort kann jeder nach Herzenslust anonym seine Mitmenschen denunzieren. Jeder Eintrag wird auf dem Stadtplan mit einem roten Häuschen markiert. Diese erinnern zwar an Monopoly-Spielsteine, um ein Spiel geht es dabei allerdings längst nicht mehr. Und längst ist die Denunziantenwelle auch auf Deutschland übergeschwappt. In Städten wie München zieren schon viele rote Häuser den Stadtplan. Außer der Adresse des unliebsamen Nachbarn erfahren registrierte Nutzer auch gleich, warum dieser Nachbar verhöhnt wurde. Unflätige Kommentare sind hier an der Tagesordnung. "Depp" und "Assi" gehören zu den häufigsten Vokabeln. Die Möglichkeiten, sich gegen diese Art von Cyber-Mobbing zu wehren, sind allerdings gering, da der Betreiber der Webseite in den USA sitzt und somit das Löschen von Einträgen nicht eingefordert werden kann. Die zweifelhafte Beliebtheit dieses Webangebots spiegelt sich darin wieder, dass es bereits einen deutschen Klon gibt (nachbarn.1bis6.net). Dort sollen "Nachbarn und Ex-Partner, Raben-Eltern oder Arbeitskollegen" an den Online-Pranger gestellt werden. Das Interesse an diesem Angebot ist zurzeit allerdings gering. Im Gegensatz zu der amerikanischen Webseite gibt es hier keine Stadtpläne zum Aufspüren unbeliebter Nachbarn, sondern Diskussionsforen.

So vermeiden Sie Ärger im CyberSpace
• Achten Sie darauf, dass Beurteilungen, die Sie im Internet abgeben, sachlich sind. • Vermeiden Sie sowohl auf Bewertungsportalen als auch in Chats oder Online-Foren Beleidigungen, Verleumdungen oder Schmähkritik; das sind Straftaten, die geahndet werden können. Bedenken Sie, dass Sie strafrechtlich verfolgt werden können, selbst wenn Sie unter einem Codenamen auftreten. Da die Betreiber des Internetdienstes dann zur Herausgabe Ihrer persönlichen Daten verpflichtet sind. • Geben Sie auf Bewertungsportalen nur Ihre eigenen Erfahrungen wieder und beschreiben Sie vor allem Kritikpunkte genau. • Vereinbaren Sie als Elternteil mit Ihren Kindern klare Regelungen für die Nutzung von Handy und Internet. Machen Sie auf die Gefahren aufmerksam und reden Sie mit Ihren Kindern über deren Begegnungen und Erfahrungen mit den neuen Medien.
So wehren Sie sich gegen Cyber-Mobbing
• Wenn Sie über längere Zeit hinweg über Handy oder in Chats und Foren drangsaliert, schikaniert oder verleumdet werden, sollten Sie aktiv werden. • Heben Sie als Cyber-Mobbing-Opfer Beweismaterial, also E-Mails, SMS, Bilder oder Videos auf. • Sind Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt, verlangen Sie beim Webseitenbetreiber die Löschung des fraglichen Materials. Infos über den Webseitenbetreiber erhalten Sie im Impressum des Internet-Auftritts. • Informieren Sie sich über Beschwerde- und Hilfeangebote im Internet oder etwa bei den Verbraucherzentralen. • Schalten Sie gegebenenfalls einen Anwalt und die Polizei ein.