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Einkaufsmodelle

Shopping Zukunft: Interview mit Rechtsanwalt Sebastian Hertin

Autor: Jan Kaden • 6.12.2017 • ca. 1:15 Min

Inhalt
  1. Shopping Zukunft: So könnte Ihr Supermarktbesuch in Zukunft aussehen
  2. Shopping Zukunft: Interview mit Rechtsanwalt Sebastian Hertin

Sebastian Herting berät Unternehmen im Datenschutz-, Online- und IT-Recht und ist als externer Datenschutzbeauftragter tätig. Welche Probleme sehen Sie bei der "Überwachung" der Kunden im Geschäft? Sebastian Herting (SH): Beim "Supermarkt der Zukunft" wird eine Vielzahl personenbezogener Daten e...

Sebastian Herting berät Unternehmen im Datenschutz-, Online- und IT-Recht und ist als externer Datenschutzbeauftragter tätig.

Welche Probleme sehen Sie bei der "Überwachung" der Kunden im Geschäft?

Sebastian Herting (SH): Beim "Supermarkt der Zukunft" wird eine Vielzahl personenbezogener Daten erfasst. Wahrscheinlich werden die Daten mit einem Kundenkonto und Online-Daten verknüpft. Die rechtliche Zulässigkeit solcher Maßnahmen richtet sich nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und ab Mai 2018 nach der EU-DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). 

In beiden Gesetzen gibt es ein "Verbot mit Erlaubnisvorbehalt". Das bedeutet, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten grundsätzlich verboten ist, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Erlaubnis oder die Einwilligung des Betroffenen vor. Datenschutzrechtliche Einwilligungen sind aber nur wirksam, wenn der Betroffene deren Reichweite überblickt. In der Realität sind datengetriebene Geschäftsmodelle jedoch häufig eine Blackbox, die nur wenige durchschauen.

Was müssen Betreiber eines digitalisierten Supermarkts beachten?

SH: Zum einem muss das Unternehmen wirksame Einwilligungen in die Verarbeitung der personenbezogenen Daten bekommen. Es bedarf also einer transparenten Aufklärung, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden, mit wem die Daten geteilt und in welche Länder außerhalb der EU sie übertragen werden. 

Zum anderen gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit. Das bedeutet, dass man Daten nur im Rahmen der Erforderlichkeit verarbeiten darf. Außerdem gibt es weitreichende Betroffenenrechte, wie Informations- und Auskunftspflichten.

Worauf sollte man als Kunde achten, um seine Privatsphäre zu schützen?

SH: Ich muss mir bewusst machen, dass Bequemlichkeit ihren Preis hat und der Anbieter eine mächtige Rolle einnehmen kann. Wer seine Daten bei einem Anbieter bündelt, weil er dort Filme streamt, online bestellt und Offline-Geschäfte aufsucht, hinterlässt ein detailliertes Persönlichkeitsprofil. Die Anbieter sind sehr gut darin, auf Basis solcher Profile das Kaufverhalten ihrer Kunden zu beeinflussen.