Provider wechseln: Das sind Ihre Rechte
Sie wollen Ihren Provider für Internet und Telefon wechseln? Wir verraten, welche Rechte Sie bei Ausfall, Unterbrechung und Umzug haben.

Ihre Rechte beim Providerwechsel: Seit 2012 gilt ein neues Telekommunikationsgesetz. Damit wurden die Rechte von Verbrauchern beim Wechsel der Internet- und Telefongesellschaft gestärkt. Laut Bundesnetzagentur sind dies die wichtigsten Punkte: Abschaltung nicht erlaubt Endet Ihr Vertrag mit dem a...
Ihre Rechte beim Providerwechsel: Seit 2012 gilt ein neues Telekommunikationsgesetz. Damit wurden die Rechte von Verbrauchern beim Wechsel der Internet- und Telefongesellschaft gestärkt. Laut Bundesnetzagentur sind dies die wichtigsten Punkte:
Abschaltung nicht erlaubt
Endet Ihr Vertrag mit dem alten Anbieter, muss er sie dennoch weiter versorgen, bis alle "vertraglichen und technischen Details für den Wechsel" zu einem neuen Anbieter geklärt sind, der Neuanbieter also in die Lage gesetzt ist, seinen Vertrag mit Ihnen auch zu erfüllen.
Lesetipp: Internetanbieter wechseln - wie Sie Probleme vermeiden
Ein Tag Unterbrechung
Länger dürfen Verbraucher beim Anbieterwechsel laut Gesetzgeber nicht im Regen stehen. Klappt das nicht, kann der Kunde dem "vertraglich zur Leistungserbringung verpflichteten Telekommunikationsanbieter" eine Frist zur Auftragsausführung setzen und sich bei andauernden Problemen bei der Bundesnetzagentur beschweren.
Weniger zahlen
Sollte es zu einer Verlängerung der Versorgung über das Vertragsende hinaus kommen, darf der Altanbieter Ihnen in der Regel nur 50 Prozent des vertraglichen Preises berechnen - bei taggenauer Abrechnung. Bei nachweislichem Eigenverschulden des Kunden gilt diese Regelung nicht.
Vertrag läuft bei Umzug weiter
Der Umzug eines Verbrauchers führt nicht zum Ende eines bestehenden TK-Vertrages. Der Anbieter muss seine Leistung auch dort erbringen. Die Vertragslaufzeit ändert sich durch den Umzug nicht. Der Anbieter darf bei einem Umzug Kosten für seinen Aufwand berechnen. Diese dürfen aber nicht über den Kosten für einen Neuanschluss liegen.
Vertrag läuft bei Umzug nicht weiter
Wird die vertraglich vereinbarte Leistung vom Altanbieter am neuen Wohnort nicht angeboten, hat der Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht. Die Frist hierfür beträgt drei Monate.