Blogmarketing
Geld verdienen mit Blogs
Auch wenn Sie Online-Anzeigen, Werbebannern, und Ähnlichem kritisch gegenüberstehen, kann Ihre Website ein regelmäßiges Zusatzeinkommen für Sie erwirtschaften.

Werbeeinblendungen auf Internetseiten sind leider selten besonders hübsch. Auch professionell aufgemachte Banner und elegant eingepasste Textanzeigen fallen immer als Fremdkörper ins Auge, denn das ist ja auch die gewünschte Wirkung, damit der lesende Anwender die Werbebotschaft auch wirklich auf- und wahrnimmt.
Wo man als Autor mit Werbeeinahmen online einen Nebenverdienst erwirtschaften möchte, müssen also tatsächlich immer Kompromisse in der optischen und inhaltlichen Gestaltung einer Website gemacht werden.
Content ohne Scrollen - Werbung aber auch
Es ist nicht daran zu rütteln: Damit Anzeigen nennenswerte Einnahmen erzielen, müssen sie besonders gut sichtbar sein - am besten sofort ins Auge fallen und "above the fold" angebracht werden: Oberhalb der magischen Kante in der Browseransicht, ab der ein User dann bewusst scrollen muss, um den restlichen Seiteninhalt zu Gesicht zu bekommen.
Das gefällt naturgemäß nicht jedem Site-Betreiber, der stolz auf seinen sorgfältig aufbereiteten Content ist. Dementsprechend oft fällt dann die Entscheidung gegen ein Zusatzeinkommen und zugunsten von Optik und Authentizität.
Doch Abstriche bei der Gestaltung sind nicht die größte Herausforderung: Firmen platzieren Werbebotschaften bevorzugt in einem gefälligen Umfeld. Wer aufsässige Blogpostings schreibt oder bevorzugt ehrliche, aber eher harsch-negative Kritiken zu Produkten verfasst, ist als Werbepartner nicht so interessant wie ein Autor, der Lobhudeleien verfasst und nur Empfehlungen ausspricht.
Wer aber ständig Werbepartner auffällig unauffällig lobt, büßt wertvolle Glaubwürdigkeit beim eigenen Publikum und dadurch irgendwann auch ernsthaft interessierte Leser ein.
Wes' Brot ich ess', des' Lied ich sing
Einige Blogger suchen die Lösung für dieses Dilemma in der Mitte zwischen Schleim und Schein: Sie schreiben über Waren oder Shops und versichern ihren Lesern dabei mit treuherzigem virtuellem Augenaufschlag, dass sie selbstverständlich immer ganz ehrlich ihre echte Meinung schreiben und überhaupt nicht davon beeinflusst sind, dass sie Produkt XY geschenkt bekommen haben oder für dieses informative Posting bezahlt werden. Wie sagt man doch so schön: "Wer's glaubt, wird selig".
Ein professioneller Ansatz sieht anders aus: Werbung muss als solche gekennzeichnet und klar erkennbar sein, und sei es nur durch die Zuordnung in eine entsprechend benannte Kategorie im Blog, um Missverständnisse zu vermeiden.
IT-Strategien: Social Media richtig nutzen
Disclaimer nach dem Motto "Ihr könnt mir vertrauen, ich würde mich auch in einem bezahlten Posting ganz negativ äußern, wenn das Produkt nicht zufällig so wunderbar wäre" zeigen eigentlich nur, dass man die eigenen Leser für etwas doof hält.
Gerade Blogleser und Abonnenten von Online-Magazinen lassen sich aber nicht für dumm verkaufen und reagieren auf solche Geringschätzung ihrer Intelligenz in der Regel recht pragmatisch durch zukünftige Abwesenheit.
Wie aber kann man mit einer gut besuchten Website voller Herzblutinhalte Geld verdienen, wenn man sich weder verbiegen noch die Leser anlügen noch rund um den eigenen hochwertigen Content Anzeigen einblenden möchte? Ganz einfach: mit den Inhalten selbst.

VG Wort für Online-Autoren
Wer im Internet eigene Texte veröffentlicht, die eine bestimmte Mindestlänge erreichen, hat jederzeit die Möglichkeit, sich bei der Verwertungsgesellschaft Wort (kurz: VG Wort) anzumelden und jeden Text einzeln zu melden, indem ein Zähler im Pixelformat eingebaut wird - und dann Geld für Texte zu bekommen, die sowieso schon geschrieben wurden.
Wenn eine vorher festgelegte Zahl an Besuchen auf diesem bestimmten Posting erreicht wird, erhält man eine Nachricht und kann für den Text die Auszahlung der Verwertungsprämie beantragen. Es hört sich umständlich an und tatsächlich kann die Meldung vieler Texte einige Zeit in Anspruch nehmen.
Dafür besteht aber auch die Chance auf ein recht nettes Zubrot, wenn alle oder viele Meldungen den Mindestzugriff erreichen, der nicht besonders hoch liegt: Erst wenn eine bestimmte Zugriffszahl pro Artikel in einem Kalenderjahr erreicht wird, können diese Texte bei der VG Wort gemeldet werden - und diese mindestens zu erreichende Zugriffszahl lag in den letzten Jahren beispielsweise bei 1.500 Besuchen jährlich auf einem Text.
Ab 6.000 oder 24.000 Zugriffen wird die Vergütung erhöht - diese Grenzen können unterschiedlich festgelegt werden. Wie hoch diese Bezahlung pro Text ausfällt, ändert sich ebenfalls von Jahr zu Jahr.
Für 2011 werden in der Ausschüttung 2012 folgende Quoten ausgezahlt:
- 1.500 - 5.999 Zugriffe: 10,00 Euro
- ab 6.000 Zugriffen: 15,00 Euro
- ab 24.000 Zugriffen: 20,00 Euro
Um die Zugriffe auf einzelne Texte zählen zu lassen, baut jeder Autor von der VG Wort vergebene Zählmarken in die Veröffentlichungen ein - für Artikel, auf die der Urheber aus irgendwelchen Gründen selbst nicht zugreifen kann, um Zählpixel einzusetzen oder einsetzen zu lassen, findet eine pauschale Sonderausschüttung statt.
Die Zählmarken kann man nach der Registrierung im T.O.M.-Portal abrufen und muss sie dann selbst verwalten: Zu jedem Zählpixel gehört eine Zählmarke für HTML-Texte oder PDF-Texte mit einem privaten Identifikationscode. Den Pixel baut man ein und mit dem Identifikationscode meldet man den Text im System, sobald er den Mindestzugriff erreicht hat.
Wie funktioniert die VG Wort?
Die Tantiemen für Texte im Internet von der VG Wort berücksichtigen Artikeltexte und auch Textdokumente wie PDF-Dateien, wenn diese im Internet veröffentlicht werden. Sowohl Verlage als auch Autoren und Übersetzer sind bezugsberechtigt.
Ein vollständiger Wahrnehmungsvertrag mit der VG Wort als Urheber ist nicht erforderlich für die Teilnahme, denn die einmalige Registrierung beim T.O.M. Onlineportal der VG Wort genügt, um eigene Texte mit Zählpixeln zu versehen und an der jährlichen Ausschüttung teilzunehmen.
Vergütet werden immer nur urheberrechtlich geschützte Texte mit einem Mindestumfang von 1.800 Anschlägen (Lyrik kann unabhängig vom Umfang gemeldet werden). Ein meldefähiger Text darf nicht kopiergeschützt sein.
Schutz aus der Cloud: Das müssen Sie wissen
Wenn ein Verlag oder der Betreiber eines Online-Magazins oder Verlags die Kennzeichnung mit Zählpixeln übernimmt, gibt der Urheber seine VG-Wort-Karteinummer an den Herausgeber weiter und die Texte werden durch diesen bis spätestens 1. August des auf die Zählung folgenden Jahres gemeldet.
Sollte dann der vom Verwaltungsrat der VG Wort festgesetzte Schwellenwert für Zugriffszahlen erreicht werden, benachrichtigt die VG Wort den Urheber automatisch per E-Mail über vorliegende Meldungen. Diese müssen dann vom Urheber bis 1. September auf Richtigkeit geprüft und bestätigt werden.
Kennzeichnet der Autor selbst die Texte, so wird er automatisch jeweils Anfang Juni darüber informiert, ob seine Zählmarken die Ende Mai vom Verwaltungsrat festgelegten Zugriffsschwellenwerte erreicht haben. Dann hat er noch bis September Zeit, ins System alle Angaben rund um den betreffenden Artikel zu stellen: welcher Text und wo, sowie die beteiligten Autoren. Die Ausschüttung erfolgt dann jeweils im Oktober per Scheck oder Überweisung.
Unschlagbarer Vorteil der VG Wort: Autoren und Blogger schreiben, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist und müssen ihre Inhalte nicht an den Vorlieben potenzieller Werbekunden ausrichten, sondern setzen Zählpixel meistens in Texte, die sie ohnehin verfasst hätten. Die Grenze von 1.500 Besuchern auf einem Artikel pro Jahr ist je nach Thema leicht zu knacken.
E-Books vertreiben
Wer viele Besucher und noch mehr Abrufe auf einzelnen Seiten mit bestimmten Themen hat, sollte sein Internetangebot unbedingt auf die Möglichkeit prüfen, das eigene Expertenwissen in Form eines E-Books zu vermarkten. Werbung für das eigene Wissen mit dem Nutzen für interessierte User verbinden oder für einen bestimmten Preis ein Booklet vertreiben: Es gehört kein technisches Geheimwissen dazu, ein E-Book zu erstellen und zu vermarkten.

Wenn Sie etwas zu sagen haben, das andere Anwender immer wieder sichtlich interessiert, stehen die Chancen für ein erfolgreiches E-Book ganz gut. Das sehen Sie schon an den zahlreichen "So werden Sie reich mit E-Books"-Anleitungen in schwankender Qualität ist alles vertreten.
E-Books sind beliebt, denn sie sind günstiger als gedruckte Bücher, lassen sich auf Mobilgeräten gleich im Dutzend in die Hosentasche stecken, enthalten oft weiterführende Links, können vom Autor ständig ohne großen Aufwand aktualisiert werden und die Gewinnspanne ist höher als bei gedruckten Büchern.
Mit Wordpress-Shop-Plug-ins wie unter wpshopgermany.maennchen1.de, über Paypal oder auf Plattformen wie xinxii.com lassen sie sich auch mit relativ wenig Aufwand verkaufen. Wenn Sie über gesuchtes Expertenwissen verfügen, sind eigene E-Books immer einen Versuch wert.
Ob eigene E-Books, vermietete Links, Blogpostings, Banner, VG Wort oder Textanzeigen: Wir drücken die Daumen, dass Sie den für Sie geeigneten Weg zum Zusatzeinkommen finden.

Content Sharing
Noch eine Möglichkeit, das eigene Blog frei von Werbebannern zu halten und trotzdem ein paar Euro zu verdienen: Content Sharing von Anbietern wie Shareifyoulike.com bietet Publishern wie Bloggern und Site-Betreibern die Option, sich aus dem reichhaltigen Angebot Inhalte fürs eigene Blog oder andere Kanäle auszusuchen und nach der Veröffentlichung mit Clicks und Views auf eingeblendete Videos oder Spiele zu verdienen.
Wie erfolgversprechend das ist, kommt hier natürlich vor allem auf die Abrufzahlen an, denn bezahlt wird pro Anwender, der auf die angebotenen Inhalte aktiv reagiert (Autostart für das Abspielen von Videos wird zum Beispiel unterbunden). Je mehr tägliche Besucher eine Site hat, desto interessanter wird also diese Verdienstmöglichkeit.
Die Bezahlung erfolgt meist über das Paypal-System, bei Shareifyoulike.com gibt es unterschiedliche Vergütungsmodelle: einmalige pauschale Vergütungen für die Teilnahme an der Verbreitung oder Bezahlung per View (pv) für jedes Mal, dass jemand den geteilten Content betrachtet.
Auch Kombinationen beider Vergütungsmodelle sind möglich. Die Höhe der Vergütung ist bei jedem Content variabel, bei einem Test verdienten wir 4 Cent pro Klick für das Weiterverteilen eines lustigen Werbespots.
Nachteil: Content im Flashformat wird von iPhone, iPad oder iPod nicht unterstützt. Auch Adblocker verhindern, dass so ein Video angezeigt wird, außerdem muss ein aktueller Flash-Player zum Browser vorhanden sein. Abgesehen davon kann der Autor sich auf Inhalte konzentrieren, die er auch ohne den Anreiz eines Zusatzeinkommens interessant genug für die Verbreitung gefunden hätte und die perfekt zum eigenen Webangebot passen, ohne sich großartig zu verbiegen.
Für Sites mit hohen Besucherzahlen kommt sorgsam dosiertes Content Sharing als unaufdringliche Methode zur Generierung eines Zusatzeinkommens auf jeden Fall ebenso wie herkömmliche Anzeigen in Frage.
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