Künstliche Intelligenz wird reguliert
EU beschließt KI-Gesetz: Unter bestimmten Umständen wird KI sogar verboten
Die Europäische Union hat ein KI-Gesetz beschlossen. Zum Schutz der Demokratie und der Bürgerrechte wurden einige KI-Systeme verboten.

Nach langen Verhandlungen hat die EU sich auf ein KI-Gesetz einigen können. Dieses soll den Einsatz von KI in Europa kontrollieren. Die Anwendungen werden im Gesetz in vier Gruppen eingeteilt: „Nicht akzeptabel“, „Hohes Risiko“, „Generative KI“ und „Geringes Risiko“. Entsprechend k...
Nach langen Verhandlungen hat die EU sich auf ein KI-Gesetz einigen können. Dieses soll den Einsatz von KI in Europa kontrollieren. Die Anwendungen werden im Gesetz in vier Gruppen eingeteilt: „Nicht akzeptabel“, „Hohes Risiko“, „Generative KI“ und „Geringes Risiko“. Entsprechend können bestimmte KI-Systeme auch verboten werden. Das gilt beispielsweise für die Systeme, die gerade in autokratisch regierten Staaten reihenweise zum Einsatz kommen oder kommen könnten.
So ist beispielsweise das Anlegen von Gesichtserkennungsdatenbanken ausgeschlossen, ebenso wie KI, die Menschen nach vordefinierten Werten (z.B. sexuelle Orientierung, politische Überzeugung) in bestimmte Klassen clustert. Ausnahmen, zum Beispiel im Bereich der biometrischen Identifikation, soll es in engen Grenzen zum Beispiel zur Terrorverhinderung für das Militär oder Geheimdienste geben. Daneben werden aber ebenfalls verboten: KI-Systeme, die Menschen manipulieren oder in ihrem freien Willen einschränken, genauso wie Systeme zur Arbeitsplatzüberwachung oder zur Analyse des Sozialverhaltens Einzelner.
Weniger riskante KIs müssen vor Marktzulassung geprüft werden und transparent machen, wie das jeweilige System arbeitet. Das gilt unter anderem für Systeme von selbstfahrenden Autos, Entwicklungen im Bereich der Medizintechnik oder der Energieversorgung, aber auch für Spielzeug. Transparenz gilt ebenso für Systeme die schier unvorstellbare Datenmengen auswerten – sogenannte generative KI. Darunter fällt unter anderem für ChatGPT von OpenAI. Hier müssen die Entwickler auch darlegen, wie sie verhindern, dass die KI illegale Inhalte erzeugt.
Wenig überraschend gab es aus zahlreichen Richtungen Kritik am Gesetz. Verbraucherschützer zum Beispiel erachten das Gesetz als zu lasch. Es lasse Unternehmen zu viel Spielraum und setze zu wenige Leitplanken, bemängelt die EU-Verbraucherorganisation BEUC. IT-Experten, zum Beispiel der Verband der Computer- und Kommunikationsindustrie in Europa, kurz CCIA, warnten wiederum davor, dass KI überreguliert würde. Es würde dem Gesetz an Vision und Ehrgeiz fehlen.
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