Kein ALG II für Münzsammler
Wer eine wertvolle Münzsammlung besitzt, kann keine Zahlung von Arbeitslosengeld II verlangen.

Ein Arbeitsloser erhielt Arbeitslosengeld II nur als Darlehen, da er eine verwertbare Münzsammlung besaß. Er klagte auf Zahlung und argumentierte, ein Verkauf sei unzumutbar, da ein Verlust von bis zu 40 Prozent zu erwarten wäre.Ohne Erfolg: Das Bundessozialgericht sah die M&uu...
Ein Arbeitsloser erhielt Arbeitslosengeld II nur als Darlehen, da er eine verwertbare Münzsammlung besaß. Er klagte auf Zahlung und argumentierte, ein Verkauf sei unzumutbar, da ein Verlust von bis zu 40 Prozent zu erwarten wäre.Ohne Erfolg: Das Bundessozialgericht sah die Münzsammlung als verwertbaren Vermögensgegenstand an. Eine feste Grenze der Unwirtschaftlichkeit könne bei Wertgegenständen,die den Gesetzen des Marktes mit schwankenden Preisen unterliegen, nicht gezogen werden. Zweck des Sozialgesetzbuches II sei es nicht, vorhandene Vermögenspositionen zu schützen, sondern einen wirtschaftlichen Ausverkauf zu verhindern. Zudem verneinte das Gericht das Vorliegen eines besonderen Härtefalles.Bundessozialgericht (B 14 AS 100/11 R)