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Checkliste Rechner weg: Erste Hilfe

Autor: Michael Rupp • 20.8.2021 • ca. 1:05 Min

Notebook in der U-Bahn vergessen oder im Café geklaut: Die folgenden Sofortmaßnahmen helfen Ihnen, die Auswirkungen eines Diebstahls so gering wie möglich zu halten.Microsoft-Konto schützen: Melden Sie sich an Windows mit einem Microsoft-Konto an, hat sein Schutz höchste Priorität. Öffnen Sie...

Notebook in der U-Bahn vergessen oder im Café geklaut: Die folgenden Sofortmaßnahmen helfen Ihnen, die Auswirkungen eines Diebstahls so gering wie möglich zu halten.

Microsoft-Konto schützen: Melden Sie sich an Windows mit einem Microsoft-Konto an, hat sein Schutz höchste Priorität. Öffnen Sie im Browser die Seite account.microsoft.com. Melden Sie sich mit Ihrem bisherigen Passwort an, und legen Sie ein neues fest.

Passwörter ändern: Wechseln Sie alle auf dem vermissten Computer genutzten Zugangskennungen und Passwörter. Dazu zählen unter anderem die Passwörter Ihrer Mailkonten, im Browser gespeicherte Passwörter und solche für Online-Zugänge und Software-Abonnements wie Microsoft 365 und Adobe Creative Cloud. Nicht vergessen: Windows merkt sich WLAN- und LAN-Passwörter – ändern Sie diese ebenfalls.

Zahl zehn

Cloud-Zugriff sperren: Haben Sie auf dem vermissten Laptop Zugang zu Cloud-Diensten wie Onedrive, Dropbox oder Google Drive eingerichtet? Dann melden Sie sich im Browser beim betreffenden Cloud-Dienst an, und sperren Sie den Zugriff.

Apps entkoppeln: Die Online-Dienste von Microsoft, Google, Apple sowie soziale Netzwerke wie Facebook erlauben es, Apps zu koppeln. Diese erhalten dadurch Zugang zu persönlichen Daten. Widerrufen Sie etwaige Kopplungen im Bedienmenü des Anbieters.

Coronavirus: Home-Office

Smarthome absichern: Licht, Heizung und Einbruchsschutz: Das Internet of Things (IoT) verbindet den PC mit smarten Geräten im Haushalt. Zu den Gefahren von Smart-home-Lösungen gehören unerlaubte Fernzugriffe. Sie verhindern diese, indem Sie die Gerätekonfiguration so anpassen, dass der gestohlene PC keinen Zugang mehr hat.

Arbeitgeber informieren: Sind auf dem abhandengekommenen Gerät geschäftliche Daten gespeichert? Dann besteht möglicherweise eine Meldepflicht gegenüber Ihrem Arbeitgeber. So kann er die Folgen der Datenpanne minimieren.