Ergonomie-Richtlinien am Arbeitsplatz
Rund um den PC-Monitor am Arbeitsplatz gibt es fast nichts, was nicht normiert ist. Doch sind die Verordnungen und die Ergonomie-Richtlinien im digitalen Zeitalter noch zeitgemäß?

Verordnungen und Ergonomie-Richtlinien für den PC-Monitor am Arbeitsplatz: Wenn Unternehmen ihre PC-Arbeitsplätze ergonomisch gestalten wollen, müssen sie über das dort Geforderte hinausdenken. Ein Blick über den Tellerrand gesetzlicher Vorschriften und berufsgenossenschaftlicher Regularien. ...
Verordnungen und Ergonomie-Richtlinien für den PC-Monitor am Arbeitsplatz: Wenn Unternehmen ihre PC-Arbeitsplätze ergonomisch gestalten wollen, müssen sie über das dort Geforderte hinausdenken. Ein Blick über den Tellerrand gesetzlicher Vorschriften und berufsgenossenschaftlicher Regularien.
Die meisten Arbeitnehmer sitzen täglich sechs Stunden und mehr am PC. Eine ungesunde Körperhaltung über eine solch lange Zeitdauer hinweg kann zu schweren dauerhaften Haltungs- und Rückenschäden führen. Um das zu vermeiden und ihre Mitarbeiter vor gesundheitlichen Schäden zu schützen, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Bildschirmarbeitsplätze nach ganz bestimmten Richtlinien zu gestalten. Diese Einsicht ist nicht neu: Der Ursprung der Bildschirmarbeitsverordnung geht bis in die frühen 1990er-Jahre zurück. Damals war das Arbeiten mit dem PC noch relativ neu, betraf einen geringeren Prozentsatz der Bevölkerung und erstreckte sich meist über eine kürzere Zeitdauer als heute. Dennoch war klar: Der PC würde das Arbeitsleben komplett verändern.
Mit dem noch unbekannten Phänomen hielten einige Befürchtungen Einzug. Wie würde sich das Arbeiten vor dem Bildschirm zum Beispiel auf die Sehfähigkeit auswirken? Ein besonderer Arbeitsschutz sollte die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zusammenfassen. Am 29. Mai 1990 trat die Bildschirmarbeitsverordnung als Bestandteil der EG-Richtlinie 90/270/EWG in Kraft.
Die Bildschirmarbeitsverordnung

Das Regelwerk besteht aus 17 Teilen, die den Computerarbeitsplatz vermessen und definieren - von der Maus bis zum Teppichboden. Die wenigsten Vorschriften betreffen dabei den Bildschirm. Einige der wichtigsten Regelungen beziehen sich auf die Lesbarkeit und die Farbdarstellungsgüte, auf Reflexionen und Verspiegelungen.
Ein Punkt der Bildschirmarbeitsverordnung schreibt beispielsweise vor, dass "die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen (...) scharf, deutlich und ausreichend groß sein sowie einen angemessenen Zeichen-und Zeilenabstand haben" müssen. Ein weiterer Punkt definiert, dass der "Bildschirm (...) frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein" muss.
Auch Themen wie die Höhenverstellbarkeit, der Neigungswinkel und Strahlungsarmutspielen eine Rolle. So lautet etwa der nachfolgende Punkt: "Das Bildschirmgerät muss frei und leicht drehbar und neigbar sein."
So weit, so gut. Allerdings wird in der Praxis weder die Einhaltung dieser Vorschriftenwirklich sanktioniert, noch sind sie aus heutiger Sicht alle sinnvoll, aktuell und vollständig.
Relikte aus grauer Vorzeit
Dass sich einige Regeln längst überholt haben, demonstriert das Beispiel des Neigungswinkels: Laut Bildschirmarbeitsverordnung muss ein Monitor um 20 Grad nach hinten (plus) und um fünf Grad nach vorne (minus) neigbar sein. Der historische Hintergrund: Die Ergonomie-Richtlinie basiert auf dem typischen PC-Arbeitsplatz der frühe 90er-Jahre. Hauptbestandteil des Arbeitsplatzes war ein Desktop-PC, der auf dem Tisch stand und auf dem ein 14 Zoll (35,6 cm) großer Kathodenstrahl-Monitor aufgestellt war.
Projektmanagement im Mittelstand
Kleinere Mitarbeiter mussten den Bildschirm nach vorne neigen können, wenn sie nicht permanent den Kopf leicht in den Nacken legen und eine Nackenstarre riskieren wollten. Heute sind die in Unternehmen eingesetzten Bildschirme allerdings meist 22 oder 24 Zoll (55,9 beziehungsweise 61 cm) groß oder gar noch größer. War bis vor wenigen Jahren die Erkenntnis aktuell, dass der obere Bildschirmrand auf Blickhöhe abschließen sollte, so ist heute bekannt, dass eine Sitzhaltung mit leicht nach vorne geneigtem Kopf ideal ist. Daher sollte man in normaler Sitzposition etwa eine Handbreit über den oberen Bildschirmrand hinwegschauen.
In dieser Position ist ein Tilt Angle nach vorne völlig irrelevant. Diese Anforderung hat sich also längst überholt. Ähnliches gilt für die Swivel-Funktion, also die Schwenkbarkeit nach links und rechts. Die schweren Systeme von damals brauchten einen entsprechenden Mechanismus. Die leichtgewichtigen LCD-Monitore der heutigen Zeit lassen sich hingegen auch ohne eine solche Vorrichtung positionieren.
Moderne Farbenlehre
Ein weiteres Beispiel, das sich im Lauf der Jahre relativiert hat, ist die Farbe der Monitore: Vor rund 20 Jahren, als die Vorschriften in der Bildschirmarbeitsverordnung festgezurrt wurden, hat man kleinere Bildschirme eingesetzt. Die meisten Kathodenstrahl-Monitore hatten Bildschirmdiagonalen von 14 oder 15 Zoll (35,6 beziehungsweise 38,1 cm). Anders als heute waren aber die Kunststoffrahmen relativ breit. Damit bei der empfohlenen Positivdarstellung - schwarze Schrift auf weißem Grund - ein dunkler Bildschirmrand nicht zum hellen Monitorgrund und zur meist weißen Tapete im krassen Kontrast stand, waren schwarze Monitore nicht erlaubt. Der Grund: Die permanente Adaptionsarbeit, die die Augen leisten mussten, beeinträchtigte die Konzentrationsfähigkeit und sollte vermieden werden.
"BYOD" benötigt stabile Netzwerke
Grau war daher die Farbe, die als besonders ergonomisch galt. Mittlerweile sind allerdings die Frontrahmen so schmal und die Bildschirmflächen so groß, dass die Augen die dunklen Rahmen kaum mehr wahrnehmen und nicht mehr ständig zwischen hell und dunkel umschalten müssen. Daher sind schwarze Monitore heute erlaubt und gang und gäbe.
Die Perspektive der Nutzer
Eine besondere Herausforderung für die Ergonomie am Arbeitsplatz stellen Mobilgeräte wie Notebooks und Tablets dar, die den Berufsalltag mit rasantem Tempo erobern und zunehmend verändern. Sie verfügen zwar über eigene Displays, die allerdings meist deutlich kleiner als 22 oder 24 Zoll sind. Zudem sind Tastatur und Bildschirm bei Notebooks meist fest miteinander verbunden und können nicht unabhängig voneinander positioniert werden.
Da dies ergonomische Nachteile mit sich bringt, ist die Benutzung mobiler Arbeitsgeräte nur für wenige Stunden erlaubt. Ohne externe Bildschirme und Eingabegeräte sind sie am Arbeitsplatz nicht zugelassen. Auch bei Tablets, die nicht immer nur im mobilen Einsatz benutzt werden, tragen externe Monitore und Eingabegeräte zu einer bequemeren Arbeitshaltung bei.
Am Puls der Zeit
Es gibt zahlreiche Vorschriften, die sich nicht an der aktuellen Situation moderner Büroarbeiter in Unternehmen orientieren. Denn nicht nur die Arbeitsbedingungen, auch die technische Ausstattung hat sich seit den 90er-Jahren grundlegend verändert. Was zum Beispiel vor einigen Jahren nur Broker an der Börse oder Grafiker hatten, ist heute in vielen Büros üblich: mehrere Monitore, auf denen die zahlreichen Fenster, Anwendungen und Dateien, die ständig im Blick behalten werden müssen, verteilt werden.
Die Effizienzsteigerung, die Mitarbeiter durch ein solches Multi-Monitor-Setup erzielen, ist enorm. Das hat das Fraunhofer Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation bereits 2009 durch eine Labor-Studie belegt: Eine mit drei Monitoren ausgestattete Testgruppe erreichte eine um 35,5 Prozent höhere Produktivität bei der Lösung der Testaufgaben als die Gruppe mit nur einem Bildschirm. Davon abgesehen waren die Mitarbeiter mit dem Drei-Bildschirm-Arbeitsplatz auch zufriedener.
Das zeigt: Es gibt zahlreiche Aspekte, die im Bereich der Monitore an Bedeutung gewonnen haben. Selbst Einstiegsmodelle erfüllen die Anforderungen der Bildschirmarbeitsverordnung meist spielend. Daher ist es wichtig, dass sich Unternehmen umfassend informieren und für die Ausstattung ihrer Büros aktuelle Erkenntnisse berücksichtigen, die über das hinausgehen, was formal vorgegeben ist. Schließlich trägt ein optimal eingerichteter Arbeitsplatz entscheidend zum Wohl und zur Gesundheit der Mitarbeiter bei.