Insolvenz: Ihr Recht als Kunde, wenn der Technikverkäufer pleite geht
Es kann dem besten Technikhändler und -Hersteller passieren: die Insolvenz. Wenn König Kunde dann noch offenen Guthaben und Gewährleistungsansprüche aus einem Gerätekauf hat, ist guter Rat teuer. Im Interview erklärt Rechtsanwalt Frank Richter, welche Rechte auf Ihrer Seite sind und wie hoch die Chancen, Ansprüche erfüllt zu bekommen.

magnus.de: An wen kann sich ein Kunde richten, der einen Gewährleistungsanspruch geltend machen möchte? Frank Richter: Ist der Vertragspartner insolvent, ist der Anspruch an den Insolvenzverwalter zu richten. Wenn das Unternehmen allerdings liquidiert wird, geht der Anspruch unter. magnus.de: U...
magnus.de: An wen kann sich ein Kunde richten, der einen Gewährleistungsanspruch geltend machen möchte? Frank Richter: Ist der Vertragspartner insolvent, ist der Anspruch an den Insolvenzverwalter zu richten. Wenn das Unternehmen allerdings liquidiert wird, geht der Anspruch unter. magnus.de: Unterscheidet das Recht zwischen Pflichten eines Herstellers oder Händlers bei Kundenansprüchen? Frank Richter: Neben den Pflichten nach dem Produkthaftungsgesetz etc. gibt es keine Unterschiede. Grundsätzlich treffen die kaufrechtlichen Pflichten den Verkäufer also den Händler, dieser wiederum muss sich an seinen Lieferanten wenden, dies geht so lange bis man beim Hersteller angelangt ist.
magnus.de: Erlischt die Gerätegarantie, wenn der Hersteller pleite geht? Frank Richter: Da dann niemand - außer gegebenenfalls der Händler - mehr da ist, sie zu erfüllen, ja. magnus.de: Was soll ein Kunde tun, wenn der Händler oder Hersteller eine Rücknahme oder Reparatur aufgrund Insolvenz verweigert? Frank Richter: Resignieren. Ansprüche gegen ein insolventes Unternehmen sind wirtschaftlich nicht existent. Will man sie durchsetzen entstehen Kosten, die man von dem insolventen Unternehmen nicht erstattet bekommt, einfach, weil nichts mehr da ist. Nur selten bestehen Möglichkeiten gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer direkt vorzugehen.
Trekstor überraschte mit Insolvenzantrag
Für Aufsehen in der Technikbranche sorgte der Insolvenzantrag des Speichermedien-Herstellers Trekstor. Der in wirtschaftliche Schieflage geratene Unterhaltungselektronik-Hersteller will trotz des am gestrigen Dienstag gestellten Antrags auf Insolvenz seinen Geschäftsbetrieb fortführen. Das bestätigte das Unternehmen in einer Mitteilung am Mittwoch. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Jan Markus Plathner von der Frankfurter Kanzlei Brinkmann & Partner bestellt, der in der Branche als Sanierungsexperte gilt. ([int:article,104687]magnus.de berichtete[/int])