Inhalte entfernen (lassen)
- Radiergummi für das Internet - peinliche Texte und Fotos entfernen
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3. Unerwünschte Beiträge nachträglich entfernen (lassen) Jeder vergreift sich mal im Ton und sagt oder schreibt Dinge, die er so eigentlich nicht gemeint hat. Unter Umständen können einzelne Beiträge ("Posts") in Foren, Boards oder Communities auch völlig falsch gedeutet werden, wenn der ko...
3. Unerwünschte Beiträge nachträglich entfernen (lassen)
Jeder vergreift sich mal im Ton und sagt oder schreibt Dinge, die er so eigentlich nicht gemeint hat. Unter Umständen können einzelne Beiträge ("Posts") in Foren, Boards oder Communities auch völlig falsch gedeutet werden, wenn der komplette Gesprächsfaden ("Thread") nicht gelesen wird oder Ironie (Sarkasmus/ Zynismus) im Spiel ist.

Meist haben Anwender in Communities oder Foren die Möglichkeit, ihre eigenen Beiträge nachträglich wieder zu löschen. Besteht diese Möglichkeit nicht oder geht es um unerwünschte Einträge anderer Personen, bitten Sie den Verantwortlichen der Webseite höflich per E-Mail um Löschung des Beitrags.Infos zum Verantwortlichen finden Sie im Impressum der Seite. Ihre Erfolgsaussichten, dass Sie die Angelegenheit ohne professionelle Hilfe selbst erledigen können, hängen vom jeweiligen Einzelfall, den Nutzungsbedienungen der Webseite und vom Administrator ab.
4. Foto in Badehose und Schnapsflasche: das Recht am eigenen Bild
Manche Partys dauern auch mal länger und je später der Abend, desto aussagekräftiger werden die Schnappschüsse per Digicam oder Handy. Am nächsten Tag finden sich die Fotos dann gleich online in der Community. Mit etwas Glück haben nur die Zugriff, die auch tatsächlich auf der Party waren. Mit etwas weniger Glück landen einige Fotos auf einschlägigen Webseiten, auf denen Schnappschüsse (oder gar Videos) von Betrunkenen zur Schau gestellt werden. Doch auch dagegen können Sie vorgehen. Denn glücklicherweise hat jeder das Recht am eigenen Bild. Das bedeutet, dass Sie selbst bestimmen dürfen, ob und in welchem Zusammenhang von Ihnen Bilder veröffentlicht werden. Dieses allgemeine Persönlichkeitsrecht gilt selbstverständlich auch bei harmloseren Fotos. Wichtig dabei: Sie müssen auf dem veröffentlichten Foto individuell erkennbar sein. Sonderregeln gelten wiederum für Prominente beziehungsweise Personen der Zeitgeschichte. Vor allem im Bekanntenkreis sollte eine höfliche Mail mit der Bitte um Entfernung der Fotos genügen. Ansonsten kann auf das Recht am eigenen Bild geklagt werden.
5. Hilfe durch kommerzielle Dienste
Wer keine Lust dazu hat, das Internet regelmäßig nach dem eigenen Namen zu durchsuchen oder Betreiber von Foren zur Löschung von Inhalten anzuschreiben, kann hierzu auch spezielle Dienstleister beauftragen. Das Müncher Unternehmen myON-ID beispielsweise bietet unter www.ruflotse.de einen kommerziellen Service an, der kontinuierlich alle relevanten Seiten des Internet nach dem gewünschten Suchbegriff scannt und die Ergebnisse dann übersichtlich aufbereitet. Wer möchte kann Ruflotse zudem beauftragen, sich um die Löschung unerwünschter Einträge zu kümmern. Ob hierbei zusätzliche Kosten fällig werden, hängt vom gebuchten Paket ab. Gibt es keine Möglichkeit, unerwünschte Inhalte zu entfernen, können auch die Ergebnisse von Suchmaschinen beeinflusst werden, zum Beispiel indem man positive Nennungen prominenter platziert und dadurch unliebsame Einträge nach hinten verschiebt.
Elefantengedächtnis
Was Sie immer bedenken sollten: Ein unerwünschter Inhalt, der vom Betreiber einer Webseite oder eines Forums gelöscht wurde, lässt sich meist auch Monate oder gar Jahre später noch aufspüren. Denn zum einen werden auch ältere Seiten im Cache (Zwischenspeicher) großer Suchmaschinen gespeichert. Zum anderen gibt es besondere Dienste wie z.B. Archive.org, die sich auf die Archivierung von Webseiten spezialisiert haben.