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Gewerkschaften

Autoren: Redaktion pcmagazin und Wolfgang Nefzger • 3.8.2009 • ca. 1:55 Min

Kein Mitspracherecht des Betriebsrates Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied am 7. April 2006 (AZ: 10 TaBV 1/06): Untersagt der Arbeitgeber die private Nutzung von Internet und E- Mail vollständig, muss er dafür nicht den Betriebsrat vorher um Erlaubnis fragen. Der Betriebsrat hat aber dan...

Kein Mitspracherecht des Betriebsrates Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied am 7. April 2006 (AZ: 10 TaBV 1/06): Untersagt der Arbeitgeber die private Nutzung von Internet und E- Mail vollständig, muss er dafür nicht den Betriebsrat vorher um Erlaubnis fragen. Der Betriebsrat hat aber dann immer ein Mitspracherecht, wenn mit der Maßnahme gleichzeitig Mitarbeiter überwacht oder kontrolliert werden oder die private Nutzung nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist.

Gewerkschaften gegen Spionage Cookies, temporäre Dateien oder der gespeicherte Verlauf im Browser geben Auskunft darüber, welche Webseiten Sie besuchen. Die Gewerkschaft Verdi hat schon vor langer Zeit die Initiative Onlinerechte für Beschäftigte gestartet. Unter www.spionagecheck.de und www.onlinerechte-fuer-beschaeftigte.de können sich Arbeitnehmer über Datenschutz und Kontroll- Software informieren sowie technische Details erfahren, wie Systemadministratoren sie beobachten.

Wie kann ich mich wehren? Obwohl das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahrzehnten das Recht auf informationelle Selbstbestimmung anerkannt hat, zeigen die Datenschutzskandale bei großen deutschen Konzernen wie der Deutschen Telekom, der Deutschen Post, der Deutschen Bahn oder von Lidl, dass der Arbeitnehmerdatenschutz in Deutschland massiv mit Füßen getreten wird.

Zwar nimmt in Zeiten der Wirtschaftskrise die soziale Abhängigkeit der Beschäftigten weiter zu. Wehren Sie sich aber trotzdem als Arbeitnehmer auf jeden Fall, wenn Ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung missachtet wird. Tun Sie dies selbst dann, wenn dies auf kurze Sicht für Ihre Karriere erstmal nicht förderlich erscheinen sollte. Sprechen Sie sich mit anderen Beschäftigten dagegen aus.

Nur wenn Sie sich wehren, kann sich die Situation verbessern. Wenden Sie sich bei Datenschutzverstößen an Ihren Datenschutzbeauftragten des Unternehmens, den Betriebsrat oder setzen Sie zur Not auch den Landesdatenschutzbeauftragten Ihres Bundeslandes davon in Kenntnis. Er kann gegebenenfalls einschreiten.

Arbeitnehmerdatenschutzgesetz Wer hätte das gedacht: Die bekannt gewordenen "Datenpannen" der großen deutschen Konzerne haben auch was Positives. Endlich ist nach dem 11. September 2001 die Diskussion um das Thema Datenschutz in Deutschland wieder in aller Munde.

Der Entwurf für eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes liegt bereits vor. Er soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Dieser sieht vor, in das Bundesdatenschutzgesetz zunächst eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer aufzunehmen.

Dies beschloss das Bundeskabinett bereits im Februar dieses Jahres. Ferner sieht die Novelle vor, die Bußgelder bei Datenschutzverstößen erheblich anzuheben und plant endlich ein freiwilliges Datenschutzgütesiegel für Unternehmen einzuführen und den Adresshandel einzuschränken.

Ein separates ausführliches Arbeitnehmerdatenschutzgesetz solle erst nach der Wahl folgen. Das Thema sei zu komplex für einen Schnellschuss heißt es. Kritik zu dieser Verzögerung kam aus den Reihen der Opposition.

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz kündigte im März dieses Jahres wenigstens an, noch in dieser Legislaturperiode Eckpunkte für ein solches Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz vorzulegen.

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: