Betriebssystem
Windows 10: Microsoft gibt Unterlassungserklärung wegen Zwangs-Update ab
Der Zwangsdownload für Windows 10 handelte Microsoft 2015 eine Unterlassungsklage des Verbraucherschutzes ein. Erst jetzt reagiert Microsoft.

Microsoft verteilte seine Installationsdateien von Windows 10 ohne die Zustimmung von Windows-Nutzern auf deren Festplatte. Das bis zu sechs Gigabyte große "Windows 10"-Update lagerte dann auf dem Rechner und war gar nicht so einfach zu löschen. Deshalb schaltete sich die Verbraucherzentrale Baden...
Microsoft verteilte seine Installationsdateien von Windows 10 ohne die Zustimmung von Windows-Nutzern auf deren Festplatte. Das bis zu sechs Gigabyte große "Windows 10"-Update lagerte dann auf dem Rechner und war gar nicht so einfach zu löschen. Deshalb schaltete sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg schon 2015 ein und mahnte Microsoft ab. Nachdem jegliche Reaktion vonseiten Microsofts ausblieb, reichte die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht München I ein. Denn Microosft sollte sich wegen des Zwangsdownloads für Windows 10 vor Gericht verantworten.
Zu Beginn wies das Landgericht München I das Verfahren wegen "Zustellungsmängel" ab. Nachdem die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg allerdings Berufung einlegte, stellte das Oberlandesgericht München fest, dass die Zustellung an das deutsche Tochterunternehmen von Microsoft erfolgreich war. Damit ging die Zuständigkeit an das Landgericht München I zurück, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg berichtet.
Bevor das Landgericht München I das Gerichtsverfahren aufnehmen konnte, gab Microsoft die gewünschte Unterlassungserklärung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ab. Damit verpflichtet sich Microsoft, Installationsdateien nur noch mit der Zustimmung der PC-Nutzer auf die Festplatte zu laden. Zukünftig ist ähnlichen Szenarien - wie dem Zwangs-Update auf Windows 10 - ein Riegel vorgeschoben.
Lesetipp: Microsoft kontert Verbraucherschutz-Kritik an Surface-Geräten
Die Verbraucherzentrale erhoffte sich eine schnellere Reaktion von Microsoft. Dennoch äußert sich der Vorstand der Verbraucherzentrale, Cornelia Tausch, zuversichtlich. Sie geht davon aus, dass "Microsoft und andere Softwarehersteller in Zukunft genauer darauf achten werden, welches Vorgehen zulässig ist und welches nicht."