Verbraucherzentrale untersucht Anbieterwebseiten
Mangelnde Umsetzung des Kündigungsbuttons
Seit 2022 gibt es eine Kündigungs-Button-Pflicht für Anbieterwebseiten bei Langzeitverträgen. Die Verbraucherzentrale zieht eine ernüchternde Bilanz.

Der Kündigungsbutton ist eine gesetzliche Pflicht, die seit Juli 2022 gilt. Dieser Button soll es Verbrauchern erleichtern, Verträge zu kündigen, sei es Abonnements für Zeitungen, Streamingdienste, Mobilfunk- oder Stromlieferverträge. Leider wird dieser Verpflichtung überwiegend nicht nachgeko...
Der Kündigungsbutton ist eine gesetzliche Pflicht, die seit Juli 2022 gilt. Dieser Button soll es Verbrauchern erleichtern, Verträge zu kündigen, sei es Abonnements für Zeitungen, Streamingdienste, Mobilfunk- oder Stromlieferverträge. Leider wird dieser Verpflichtung überwiegend nicht nachgekommen. Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zeigt, dass es immer noch Anbieter gibt, die dieser Verpflichtung nicht oder nur unzureichend nachkommen. Dabei wurden knapp 3.000 Anbieterwebseiten auf die Umsetzung des Kündigungsbuttons hin untersucht.
Bei der Untersuchung von 2.946 Internetseiten Ende Juni wurde festgestellt, dass nur 42 Prozent von ihnen den Kündigungsbutton gesetzeskonform umgesetzt haben, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband bekannt gab. Die Fortschritte sind ermutigend, jedoch noch bei Weitem nicht ausreichend.
„Verbraucher müssen Verträge, die online angeboten werden, mit einem Klick kündigen können. Dass auch nach einem Jahr die Mehrheit der untersuchten Anbieter dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist inakzeptabel“, sagt Ramona Pop, Vorstand des vzbv.
Obwohl dies im Vergleich zum vorherigen Durchlauf deutlich mehr sind, stellt es immer noch weniger als die Hälfte aller Anbieter dar. Auf einigen Seiten fanden die Experten zwar Buttons, diese waren jedoch falsch beschriftet, außerhalb des sichtbaren Bereichs positioniert oder hinter einem Login versteckt, was unzulässig ist.
Verbraucher können also weiterhin auf erhebliche Hindernisse stoßen, wenn sie online Laufzeitverträge kündigen wollen. Der vzbv fordert die Anbieter auf, ihrer Verpflichtung endlich nachzukommen. Die Verbraucherzentralen haben bereits einige Unternehmen wegen des fehlenden Kündigungsbuttons abgemahnt oder verklagt