Verbraucherschützer erfolgreich
Pokémon GO Nutzungsbedingungen vs. deutsches Recht: Niantic lenkt ein
Der Verbraucherzentrale Bundesverband meldet einen Erfolg nach der Abmahnung für den Pokémon GO Entwickler Niantic. Die Nutzungsbedingungen werden angepasst.

Bis Ende des Jahres wird der Pokémon-GO-Entwickler Niantic 15 Klauseln in den Nutzungsbedingungen seiner Smartphone-App an deutsches Recht anpassen. Dies sicherte die ehemalige Google-Tochter per verbindlicher Unterlassungserklärung dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu. Im Jul...
Bis Ende des Jahres wird der Pokémon-GO-Entwickler Niantic 15 Klauseln in den Nutzungsbedingungen seiner Smartphone-App an deutsches Recht anpassen. Dies sicherte die ehemalige Google-Tochter per verbindlicher Unterlassungserklärung dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu. Im Juli hatte der Verband Niantic Labs wegen ebendieser Klauseln abgemahnt. Sie sollen gegen geltende, deutsche Gesetze verstoßen.
Das bis Ende des Jahres erwartete Update der Nutzungsbedingungen soll Benachteiligungen für die Spieler lockern. Unter anderen behält sich Niantic in den aktuellen Bedingungen vor, jederzeit den Vertrag mit Spielern verändern oder fristlos kündigen zu dürfen. Sperrungen in Pokémon GO konnten die Entwickler praktisch nach eigenem Ermessen aussprechen – das sorgte in den vergangenen Wochen durchaus für Verwunderung und Ärger.
Wer in Pokémon GO echtes Geld investiert hat, hat ebenso Benachteiligungen zu fürchten. Eine Rückerstattung von Ausgaben ist nach jetzigem Stand ausgeschlossen. Außerdem erwähnt der Verbraucherzentrale Bundesverband noch die Weitergabe persönlicher Daten an Dritte – ohne Einwilligung der Betroffenen. Dieser Klausel verpasst Niantic ebenso Änderungen.
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„Wir freuen uns, dass sich Niantic einsichtig gezeigt hat. Nutzerinnen und Nutzer von Pokémon GO in Deutschland können nun erwarten, dass sich das Unternehmen künftig an hier geltenden Verbraucherschutzstandards orientiert.“, sagt dazu Heiko Dünkel, der Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband weiter angibt, wird Niantic auch Klauseln anpassen, die bislang ausschließlich auf US-kalifornischem Recht basieren. Im Streitfall hätten Nutzer Angelegenheiten vor einem amerikanischen Schiedsgericht klären müssen. Bis wann die Änderungen konkret umgesetzt sind, bleibt abzuwarten. Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.