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Erneuerbare Energien

Balkonkraftwerk: ALDI wird vom Verbraucherschutz verklagt

ALDI bietet in seinem Online-Shop ein „Plug & Play“-Balkonkraftwerk an. Die Angaben dazu sind laut Verbraucherschützern aber irreführend.

Wegen dieses Balkonkraftwerkes verklagen Verbraucherschützer jetzt ALDI.
Wegen dieses Balkonkraftwerkes verklagen Verbraucherschützer jetzt ALDI.
© ALDI

Im Online-Shop bietet ALDI derzeit ein Balkonkraftwerk an, das als „Plug & Play Balkonkraftwerk mit 600W WR“ beworben wird. Genau dieses Kraftwerk ist den Verbraucherschützern aufgrund der Produktbeschreibung ein Dorn im Auge. Daher geht die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt gegen ALDI E-Co...

Im Online-Shop bietet ALDI derzeit ein Balkonkraftwerk an, das als „Plug & Play Balkonkraftwerk mit 600W WR“ beworben wird. Genau dieses Kraftwerk ist den Verbraucherschützern aufgrund der Produktbeschreibung ein Dorn im Auge. Daher geht die Verbraucherzentrale Sachsen jetzt gegen ALDI E-Commerce vor.

„Wer bei der erreichbaren Leistung fast das Doppelte angibt, was die Anlage erreichen kann, führt interessierte Verbraucher in die Irre und verstößt gegen geltendes Recht“, erklärt Michael Hummel, Jurist bei der Verbraucherzentrale Sachsen in einer Pressemitteilung. Man habe daher Klage auf Unterlassung erhoben.

Laut Verbraucherzentrale habe ALDI das Balkonkraftwerk ursprünglich als „600 W Plug & Play Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp“ beworben und zusätzlich mit einer „Ausgangsspitzenleistung max. 600 W“. Bei den beworbenen 600 Watt handelt es sich aber um die maximale Leistung des Wechselrichters, da die beiden Solarmodule gemeinsam lediglich maximal 350 Wp (Watt peak) erreichen. ALDI habe, so die Verbraucherzentrale, mit einer Gesamtleistung geworben, die das Kraftwerk nicht erreichen könne.

Zwar argumentiert ALDI, dass die interessierten Kundinnen und Kunden (Verkehrskreise genannt) durchaus nachvollziehen könnten, dass sich die maximale Ausgangsleistung auf den Wechselrichter bezieht, doch das sehen die Verbraucherschützer anders. „Die Verbraucherzentrale Sachsen vertritt die Auffassung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher auf vollständige, eindeutige, nachvollziehbare, aber vor allem korrekte Angaben angewiesen sind“, so Michael Hummel.

Solarpanel

Autor: Sebastian Thöing • 19.9.2023

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