Nach Klage
Telekom: Datenübermittlung in die USA ist rechtswidrig
Niederlage für die Deutsche Telekom: Ein Gericht erklärte das Übertragen gesammelter Kundendaten an US-amerikanische Google-Server für unzulässig.

Die Deutsche Telekom musste sich nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW vor Gericht verantworten. Konkret ging es um die Übermittlung personenbezogener Daten an Google-Server in den USA, etwa der IP-Adresse, dem genutzten Endgeräte oder Internetbrowser. Wie das Landgericht Köln nun feststel...
Die Deutsche Telekom musste sich nach einer Klage der Verbraucherzentrale NRW vor Gericht verantworten. Konkret ging es um die Übermittlung personenbezogener Daten an Google-Server in den USA, etwa der IP-Adresse, dem genutzten Endgeräte oder Internetbrowser. Wie das Landgericht Köln nun feststellte, sei dieses Vorgehen rechtswidrig und untersagte der Telekom die weitere Datenübermittlung zu Marketing- und Analysezwecken.
Knackpunkt in der Urteilsverkündung waren die geltenden Datenschutzgesetze in den USA, die dem Landgericht zufolge nicht auf ausreichend hohem Niveau seien, um mit den in Deutschland gültigen Regelungen konform zu sein. Bislang nutzte die Deutsche Telekom auf ihren Webseiten ein klassisches Cookie-Banner, für deren Zustimmung ein einfacher Klick auf "Alle Akzeptieren" genügt.
Hierbei wird die Übertragung der persönlichen Daten in die USA - oder jegliches anderes Land - allerdings verschwiegen, sodass der Nutzer keinerlei Informationen hierüber erhält. Da diese ausdrückliche Einwilligung so nicht erteilt werden kann, hält das Landgericht Köln diese Vorgehensweise für rechtswidrig.
Die Verbraucherzentrale NRW, die den Fall mit ihrer Klage überhaupt erst ins Rollen gebracht hat, begrüßte die Entscheidung des Gerichts. "Unternehmen müssen sicherstellen, dass unsere Datenschutzstandards auch über Landesgrenzen hinweg eingehalten werden. Erfüllen Sie die besonderen Anforderungen daran nicht, dürfen wertvolle Verbraucherdaten nicht übermittelt werden", heißt es in einer Mitteilung des Vorstandes Wolfgang Schuldzinski. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.