Rechtsstreit
Netflix: Broadcom zieht wegen H.265 Codec vor Gericht
Der US-Hersteller Broadcom hat eine einstweilige Verfügung gegen Netflix vor dem Landgericht München I erwirkt. Hintergrund ist ein Patent für den H.265 Codec.

Broadcom hat gegenüber Investoren bekanntgegeben, gegen Netflix eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt zu haben. Im Kern geht es dabei um den Video-Codec HEVC, oder H.265. Laut Broadcom verstößt der Videostreaming-Anbieter gegen ein Patent und geht nun juristisch dage...
Broadcom hat gegenüber Investoren bekanntgegeben, gegen Netflix eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt zu haben. Im Kern geht es dabei um den Video-Codec HEVC, oder H.265. Laut Broadcom verstößt der Videostreaming-Anbieter gegen ein Patent und geht nun juristisch dagegen vor. Aufgrund der einstweiligen Verfügung darf Netflix vorerst keine Inhalte mehr ausspielen, für die Netflix den HEVC-Codec nutzt. Betroffen sind unter anderem diverse UHD-Streams.
Sowohl Netflix als auch Broadcom sind Mitglieder in der Alliance for Open Media. In dieser Allianz wurde unter anderem der freie Codec AV1 entwickelt, um Patentstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Aus dieser Konstellation ergibt sich eine durchaus interessante Brisanz, denn ist das erste Mal, dass sich zwei Mitglieder dieser Allianz vor Gericht treffen werden. Darüber hinaus ist Broadcom bislang kein Mitglied der zwei großen Patentkonsortien Via LA oder Access Advance, die zahlreiche HEVC-Patente lizenzieren.
„Netflix hat ein starkes Video-Streaming-Business aufgebaut, das auf patentierten Technologien von Broadcom basiert”, wird Mark Terrano, Vizepräsident der Broadcom Division für Markenrecht in einer Pressemitteilung zitiert. Man sei zufrieden damit, dass das Landgericht München dies würdige. Damit spielt man mutmaßlich auf die einstweilige Verfügung an.
Die Ursprünge des betroffenen Patents gehen übrigens auf Avago zurück, eine ehemalige Hewlett-Packard-Sparte, die Broadcom 2015 übernommen hatte und seither unter eben diesem Namen firmiert. Das Patent EP2575366 betrifft allerdings nur einen kleinen Teil des Codecs. Konkret geht es um die Speicherung von Coding-Einheiten in sogenannten Binärbäumen. Das Landgericht muss nun klären, ob diese Funktion tatsächlich eines Patentes würdig ist.