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Virtual Reality

Klage gegen Meta abgelehnt: Zuckerberg darf Within kaufen

Das US-Kartellamt verklagt Mark Zuckerbergs Meta-Konzern. Die Übernahme des Virtual Reality Hersteller Within Unlimited sei eine Gefahr für den Wettbewerb.

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Meta möchte Martkführer in Sachen Virtual Reality sein.
© Meta

Die Klage gegen Meta, die wegen der geplanten Übernahme der VR-Firma Within erhoben wurde, ist mittlerweile vom Gericht abgelehnt worden. Da die Federal Trade Commission nicht nachweisen konnte, dass der Kauf nachhaltig den Wettbewerb im Virtual-Reality-Markt gefährde. Daher darf Meta wie geplant ...

Die Klage gegen Meta, die wegen der geplanten Übernahme der VR-Firma Within erhoben wurde, ist mittlerweile vom Gericht abgelehnt worden. Da die Federal Trade Commission nicht nachweisen konnte, dass der Kauf nachhaltig den Wettbewerb im Virtual-Reality-Markt gefährde. Daher darf Meta wie geplant mit der Übernahme des relativ kleinen Konzerns fortfahren. Diese soll laut Zuckerberg bald abgeschlossen werden.

Originalmeldung vom 28.07.2022

US-Kartellwächter haben Klage gegen den Meta-Konzern von Mark Zuckerberg eingereicht. Grund dafür ist dessen geplante Übernahme des VR-Anbieters Within Unlimited, der vor allem für die VR-Fitness-App "Supernatural" bekannt ist.

Die US-Kartellbehörde unter Führung von Lina Khan wirft Meta vor, den Wettbewerb im VR-Bereich zu dominieren und mit einer weiteren Übernahme eine zu große Macht über den Markt zu besitzen. Sie wären in der Lage, Preise zu ditkieren und Mitbewerbern den Markteintritt zu erschweren.

Der Kauf von Within Unlimited wurde erstmalig im Herbst 2021 angekündigt und soll Gerüchten zufolge 400 Millionen Dollar kosten. Zuvor hatte Meta bereits den VR-Headsets-Hersteller Oculus, die VR-App "Beat Saber" sowie weitere VR-Spezialisten übernommen.

Laut Meta sei die Klage unbegründet und stütze sich auf "Ideologie und Spekulationen statt auf Fakten". Der Deal soll in ihren Augen tatsächlich förderlich für alle VR-Entwickler sein, speziell im Fitness-Bereich. Sie erwarten vielmehr ein Wachstum im VR-Markt und mehr Innovationen.

Die Kartellbehörde muss vor Gericht nun beweisen, dass die Übernahme eine Gefahr für den Wettbewerb darstellt. Ansonsten darf Meta wie geplant fortfahren und einen weiteren VR-Hersteller übernehmen.

Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass das Unternehmen in der Kritik für sein Vorgehen steht. CEO und Gründer Mark Zuckerberg musste sich bereits vor dem US-Gericht wegen Facebook und dessen Datennutzung verantworten. Die Umbenennung in Meta änderte recht wenig am angekratzten Ruf. Die Kritik an Zuckerbergs Kurs und seinem Plan vom"Metaverse" bleibt weiter bestehen.

Metaverse

Autor: Laura Pippig • 6.2.2023

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