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Rechtsprechung

Digital Services Act: Neue Abmahnwelle für offene WLANs droht

Mit der Umsetzung des Digital Services Act (DSA) in deutsches Recht könnte es zu Problemen für Betreiber offener WLANs kommen. Verbraucherschützer schlagen Alarm.

Störerhaftung - neues WLAN-Gesetz
Freies WLAN in Gefahr? Verbraucherschützer schlagen Alarm.
© pab_map - fotolia.com

Der von der EU beschlossene Digital Services Act (kurz DSA) wird in Deutschland im sogenannten Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) aufgehen. Im Zuge dieser Umsetzung schlagen Verbraucherschützer jetzt Alarm.Es sei „unverständlich, warum § 8 Abs. 1 S. 2 TMG nicht ins DDG-E aufgenommen wurde. Diese Reg...

Der von der EU beschlossene Digital Services Act (kurz DSA) wird in Deutschland im sogenannten Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) aufgehen. Im Zuge dieser Umsetzung schlagen Verbraucherschützer jetzt Alarm.

Es sei „unverständlich, warum § 8 Abs. 1 S. 2 TMG nicht ins DDG-E aufgenommen wurde. Diese Regelung stellt klar, dass Diensteanbieter (von freien WLANs, Anm. d. Red.) weder auf Schadensersatz oder Beseitigung oder Unterlassung einer Rechtsverletzung in Anspruch genommen werden können. Obschon in der Gesetzesbegründung des DDG-E die Gründe für die seinerzeitige Änderung des TMG genannt werden, nämlich die Angst vor Abmahnungen, fehlt im Referentenentwurf in § 7 DDG-E die entscheidende Passage, die diese Angst ausgeräumt hat beziehungsweise ausräumen kann.“

Die Bundesregierung hatte den ersten Entwurf des DDG im August veröffentlicht. Mit diesem werden sowohl das Telemediengesetz (TMG) als auch das Netzwerkdurchsuchungsgesetz (NetzDG) außer Kraft gesetzt. Laut Verbraucherschützern müsse „der Gesetzgeber (..) sicherstellen, dass keine erneute Abmahnwelle für Anbieter von öffentlichen WLANs drohen und § 8 Abs. 1 S. 2 TMG ebenfalls in §§ 7, 8 DDG-E übernehmen.“

Gegenüber der Lebensmittelzeitung gibt sich das Digitalministerium schmallippig. Ziel des DDG sei es, dass sich an der bestehenden Rechtslage nichts ändere. Hinsichtlich der Anbieterhaftung habe man aber als nationaler Gesetzgeber keinen Handlungsspielraum.

Europaflagge vor dem EU-Parlament

Autor: Sebastian Thöing • 4.9.2023

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