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Unternehmensrecht

Knietrauma als anerkannte Berufskrankheit

Das bei Müllwerkern vorkommende Knietrauma wird als Berufskrankheit anerkannt.

Autor: Business & IT • 31.7.2012 • ca. 0:55 Min

Knietrauma als anerkannte Berufskrankheit
Knietrauma als anerkannte Berufskrankheit
© Hersteller/Archiv

Bei einem Müllwerker wurde nach zwölfjähriger Tätigkeit ein Verdrehtrauma im rechten Kniegelenk festgestellt. Einen Entschädigungsanspruch lehnte die Berufsgenossenschaft ab, da die Erkrankung nicht auf einem Arbeitsunfall beruhe. Dagegen klagte er. Mit Erfolg: Das Landessoz...

Bei einem Müllwerker wurde nach zwölfjähriger Tätigkeit ein Verdrehtrauma im rechten Kniegelenk festgestellt. Einen Entschädigungsanspruch lehnte die Berufsgenossenschaft ab, da die Erkrankung nicht auf einem Arbeitsunfall beruhe. Dagegen klagte er. Mit Erfolg: Das Landessozialgericht Hessen wies die Berufsgenossenschaft an, das Knieleiden als Berufskrankheit anzuerkennen, da Müllwerker in wesentlich höherem Maße als die übrige Bevölkerung Belastungen der Kniegelenke ausgesetzt seien. Vergleichbare Belastungen kämen auch bei Rangierern und Hochleistungssportlern vor, deren  Meniskus-Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt würden, so das Gericht: Die Tätigkeit eines Müllwerkers sei wegen der häufigen Sprünge auf und vom Trittbrett des Fahrzeugs mit der eines Rangierers vergleichbar, und die schnellen, unregelmäßigen Lauf und Drehbewegungen beim Transport und Leeren der Mülltonnen seien den Bewegungsabläufen von Profiballspielern ähnlich.

Da zudem die Knieerkrankung vor dem 50. Lebensjahr aufgetreten ist, können berufsunabhängige Risikofaktoren ausgeschlossen werden, stellten die Richter fest. Die Revision ließen sie nicht zu, sodass das Urteil rechtskräftig ist.Landessozialgericht Hessen (L 9 U 211/09)