Webshop: Das müssen Sie bei der Gründung rechtlich beachten
Wer einen Webshop eröffnen möchte, sollte sich rechtlich gut absichern. Lesen Sie, was Sie dabei unbedigt beachten müssen.

- Webshop: Das müssen Sie bei der Gründung rechtlich beachten
- Teil 2: Webshop: Das müssen Sie bei der Gründung rechtlich beachten
Nichts leichter, als einen Webshop zu eröffnen, Online-Händler zu werden und richtig Geld zu verdienen, dachte sich Norman Nurmeister, nachdem er aus seinem Job gekündigt wurde. Norman Nurmeister hatte sich, bereits bevor sein Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste, mit der Frage auseinanderges...
Nichts leichter, als einen Webshop zu eröffnen, Online-Händler zu werden und richtig Geld zu verdienen, dachte sich Norman Nurmeister, nachdem er aus seinem Job gekündigt wurde. Norman Nurmeister hatte sich, bereits bevor sein Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste, mit der Frage auseinandergesetzt, was danach kommt. Sein gedanklicher Notanker war die Möglichkeit, einen Webshop zu eröffnen. Nun, da er ohne Arbeit ist, sieht ein Webshop bei näherer Betrachtung gar nicht so abwegig aus.Einige Informationen über Webshop- Hosting-Anbieter und andere Webshop- Lösungen hat sich Norman Nurmeister bereits aus dem Internet besorgt: Es eröffnet sich ein weites Feld an Möglichkeiten, mit wenigen Mausklicks zum eigenen Webshop zu kommen.
Doch über Informationsseiten hat er auch mitbekommen, dass so ein Webshop nicht ganz unproblematisch ist. Von Abmahnungen unter Konkurrenten hat er gelesen, von komplizierten Widerrufsbelehrungen der Kunden und von teuren Prozessen wegen Verletzung von Markenrechten. Alles spricht dafür, dass sich Norman Nurmeister erst einmal informiert, ehe er kenntnislos in einen risikoreichen neuen Lebensabschnitt stolpert.
Marktlage prüfen
Bevor Norman Nurmeister sich in das Abenteuer Webshop begibt, prüft er die Marktlage für sein Produkt. Erst führt er eine kleine Marktanalyse mithilfe einer Suchmaschine durch, indem er die Nachfrage nach dem Produkt und das Angebot der zukünftigen Konkurrenz anhand von Suchstatistiken und Keywords eruiert. Ein Blick auf die Verkäufe bei eBay gibt ihm einen Eindruck davon, ob überhaupt ein Markt für sein Produkt vorhanden und wie stark dieser umkämpft ist. Denn schließlich will er über kurz oder lang von seinem Webshop leben.
Gewerbe anmelden
Nun, da Norman Nurmeister weiß, dass für seine Produkte ein Markt vorhanden ist, möchte er auch gerne den Online-Shop eröffnen. Doch ist er unsicher, ob er das so einfach darf. Die Frage ist, ob er ein Gewerbe anmelden muss? Auch hier findet er Informationen im Internet und stellt fest, dass er mit dem Shop ein Gewerbetreibender wird, weil er eine (erlaubte) Tätigkeit selbstständig, regelmäßig, entgeltlich und mit Gewinnerzielungsabsicht durchführen will.
Und genau das ist eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung. Dieses Gewerbe muss er bei der Gewerbemeldestelle der Kommune, in der er den Betriebssitz einrichten will, anmelden. Bei der Anmeldung in seiner Kommune stellt er im Gespräch fest, dass es für einige Gewerbe besondere Zulassungsvoraussetzungen gibt, die beispielsweise persönliche Zuverlässigkeit, besondere fachliche Kenntnisse und/oder bestimmte räumliche Gegebenheiten voraussetzen. Doch sein Webshop und die Produkte, die er darüber vertreiben will, fallen nicht darunter.
Wahl der Domain
Der nächste Schritt ist der Auftritt des Webshops. Norman Nurmeister möchte eine Domain für seinen Shop registrieren. Bei einigen Anbietern von Shopsystem-Hosting ist eine Domain mit im Paket und Norman Nurmeister kann unabhängig davon bei Handelsportalen wie eBay gleichwohl seine Produkte anbieten.
Seine eigene Domain soll zugleich das Aushängeschild werden, unter dem sein Shop im Internet gefunden wird, und mit dem er ihn - etwa bei Google - bewerben will.
Markenrechte beachten
Bei der Wahl der Domain sind Marken- und Kennzeichenrechte Dritter zu beachten. Das Marken- und das Namensrecht verschaffen den Rechteinhabern umfangreiche Ansprüche, um etwaigen Rechtsverletzungen entgegenzutreten. Norman Nurmeister ist klar, dass er den Herstellernamen von Produkten, die er vertreiben möchte, in den eigenen Domain-Namen nicht mit einbauen darf.