Teil 3: Fälschungen bei Ebay
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Besonders beliebt bei den "falschen Fuffzigern" unter den Händlern: Markenprodukte, mit denen sich ein hoher Preis erzielen lässt oder Raritäten wie Münzen - aber auch nachgebaute Designermöbel wie der Stuhl Ball Chair, der im Original stattliche 4500 Euro kostet und den Kopisten für 1919 Euro...
Besonders beliebt bei den "falschen Fuffzigern" unter den Händlern: Markenprodukte, mit denen sich ein hoher Preis erzielen lässt oder Raritäten wie Münzen - aber auch nachgebaute Designermöbel wie der Stuhl Ball Chair, der im Original stattliche 4500 Euro kostet und den Kopisten für 1919 Euro anboten. Aus Asien kommen sogar angebliche Designerprodukte, die der Originalhersteller überhaupt nicht im Katalog hat.

"Die Leute verkaufen billig zusammen gebastelte Uhren als Rolex, füllen falsches Duftwasser in echte Parfümflakons", beobachtet der auf Online-Recht spezialisierte Solinger Anwalt Christoph Strieder. Doch wer einen Edelzeitmesser für 30 Euro schießt, darf sich nicht wundern, wenn er einer Fälschung aufsitzt. "Ich wundere mich, wie oft der Kopf ausgeschaltet wird, wenn ein Schnäppchen lockt", meint Strieder.
Während manche Verkäufer wissentlich agieren, wissen andere gar nicht, dass sie eine Kopie statt des Originals anbieten. Allerdings häufen sich blauäugige Rechtfertigungen nach dem Motto: "Ich habe dieses Schmuckstück selbst geschenkt bekommen" oder "ich habe die Adidas-Jacke selbst bei eBay ersteigert und nie behauptet, dass es eine ORIGINAL-Adidas-Jacke ist" oder "Ich habe zehn Designerbörsen auf dem Flohmarkt gekauft, aber keiner meiner Freunde wollte sie haben - also versuchte ich mein Glück bei eBay." Dass bei den Vier-Euro- Schnäppchen nicht alles rechtens sein könnte, kam dem Verkäufer angeblich nie in den Sinn.
Viele Verkäufer schreiben sogar "Copy" oder "kein Original" in ihr Angebot. Auch bei Bezeichnungen wie "Reedition" für Möbel, Beschreibungen wie "ähnlich einer Rolex", "nicht original", "ähnlich wie Playboy" oder Bekenntnissen wie "kann Echtheit nicht garantieren" ist Vorsicht geboten. Genauso kann sich hinter Formulierungen wie "Importware" ein Plagiat verbergen. Dass eBay das Einstellen von gefälschten Produkten ausdrücklich verbietet und der Verkäufer eigentlich für die Echtheit garantieren muss (pages. ebay.de/help/policies/authenticity-disclaimers. html), ist etlichen Anbietern herzlich egal.

Um den Markenpiraten das Leben zu erschweren, hat eBay das "Verifizierte Rechteinhaber- Programm" (VeRI) eingerichtet, über dasMarkeninhaber Fälschungen melden und eBayer informieren können. Hinweise auf Anbieter gefälschter Produkte nimmt auch die Webseite www.markenpiraten.de online entgegen.
Warner Bros. Entertainment zum Beispiel warnt direkt bei eBay vor Verkauf oder Kauf von "Screener" genannten Pressevideos von Filmen oder TV-Programmen, Trailern oder Drehbüchern (pages.ebay.de/vero/vero-mit glieder.html). Vorsicht auch bei Film-DVDs oder Videokassetten: "Wenn ein Film noch in den Kinos zu sehen ist, ist dies ein eindeutiges Zeichen dafür, dass Warner die Verbreitung des Filmes auf jeglichen Heimvideoformaten, insbesondere DVD, VCD oder VHS, noch nicht genehmigt hat. Damit ist jede DVD, VCD oder VHS-Kassette mit einem solchen Film eindeutig eine illegale Kopie. "Wie gefälschte Musik-CDs und Film-DVDs aussehen, zeigt die International Federation of the Phonographic Industry IFPI und die Motion Picture Association of America MPAA unter www.ifpi.org/site-content/library/identify ing-pirate-cd-dvd-german.pdf: Label des Tonträgerproduzenten oder SID Code (vierstellige Zahlen- und Buchstabenkombinationen) fehlen, Papier und Druck sind schlecht, Schreibfehler haben sich eingeschlichen.
Piraterie-DVDs wiederum fehlt der Regional- Code. Zudem ist unwahrscheinlich, dass auf einer DVD gleich mehrere Filme erscheinen. Woran Autogrammsammler Fälschungen erkennen, verrät eBay in Zusammenarbeit mit dem Informationsdienst Isitreal.com (pages. ebay.de/autogrammeratgeber). Eine Signatur mit Filzstift kann demnach erst in den 60- er Jahren ergattert worden sein.

Besonders bei hochwertigen Auktionen sollte der Verkäufer den Status "geprüftes Mitglied" vorweisen können. Das bedeutet, seine Identität ist durch die Deutsche Post im PostIdent-Verfahren mit Blick in die Ausweispapiere bestätigt worden (pages.ebay.de/ help/buy/buyer_idverify.html). Auch der Blick in die Angebots-Historie ist obligatorisch: Hat er bisher billigen Ramsch verkauft, um positive Bewertungen zu sammeln und steigt nun plötzlich auf Echtschmuck um? Oder hat er erst kürzlich den Account gewechselt und nur wenige Bewertungen? Zudem vertreiben viele Markenartikler ihre Produkte nur über autorisierte Händler, verkaufen Neuware nicht bei Internetauktionen.
GesundesMisstrauen ist auch bei sehr günstigen Einstellpreisen für Markenwaren zu pflegen - besonders, wenn der Sofort-Kaufen- Preis deutlich unter dem Originalpreis liegt. "Ich würde in Zukunft lieber dreimal nachfragen, wo das Produkt herkommt und auch die Postadresse prüfen", sagt der beim Uhrenkauf geprellte Marcus L., "Auf ein Echtheitszertifikat würde ich bestehen. Und beim kleinsten Zweifel: Finger weg!" Genauso können "Privatauktionen" identischer Markenware im Dutzend oder mehrere parallele Angebote von Raritäten auf Plagiate hindeuten. "In vielen Fällen erhält der Geschädigte zumindest sein Geld zurück, wenn er die Rückabwicklung des Kaufes fordert", berichtet Rechtsanwalt Strieder. "In manchen Fällen zählen Verkäufer darauf, dass 70 Prozent der Geprellten sich nicht wehren. Das rechnen sie vorab als Verlust ein."