Sportwetten im Internet: Was ist legal?
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Gesetzliche Grundlage für das Glücksspiel und somit auch für Sportwetten ist der Glücksspielstaatsvertrag, der für die meisten Bundesländer gilt, und die Vorschriften in den Ländern. Öffentliche Glücksspiele, auch Sportwetten, dürfen nur mit Erlaubni...

Gesetzliche Grundlage für das Glücksspiel und somit auch für Sportwetten ist der Glücksspielstaatsvertrag, der für die meisten Bundesländer gilt, und die Vorschriften in den Ländern. Öffentliche Glücksspiele, auch Sportwetten, dürfen nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes veranstaltet oder vermittelt werden.
Das Veranstalten von unerlaubtem öffentlichem Glücksspiel und sogar die Beteiligung daran sind verboten und nach Strafgesetzbuch strafbar. Als öffentlich gilt eine Lotterie oder ein Glücksspiel, wenn sich die Teilnahme nicht auf einen bestimmten, fest abgeschlossenen Personenkreis beschränkt.
Die Teilnahme von Minderjährigen an Glücksspielen ist unzulässig. Die Veranstalter und die Vermittler haben sicherzustellen, dass Minderjährige von der Teilnahme ausgeschlossen sind.
Beim Bundesgerichtshof ist eine Klage anhängig, bei der es um die Frage geht, ob der Glücksspielstaatsvertrag mit dem Recht der Europäischen Union in Einklang zu bringen ist. Der EuGH meinte, dass das Verbot, in Deutschland Glücksspiele zu veranstalten und zu bewerben eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt, diese aber im Interesse des Allgemeinwohls gerechtfertigt sein kann. Es wäre aber nicht erforderlich, dass alle Deutschen Bundesländer jederzeit eine gleich liberale, bzw. gleich strenge Politik betreiben. Der Bundesgerichtshof muss die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages auf Verhältnismäßigkeit überprüfen und wird das im Juni 2016 erledigen.
Online-Sportwetten illegal, aber ...
Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet sind nach Glücksspielstaatsvertrag im Prinzip verboten. Die Länder können aber den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet unter bestimmten Bedingungen erlauben.
Die Veranstalter und Vermittler von öffentlichen Glücksspielen haben laut Glücksspielstaatsvertrag den Spielern vor der Spielteilnahme die spielrelevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Dazu müssen sie über die Suchtrisiken der von ihnen angebotenen Glücksspiele, das Verbot der Teilnahme Minderjähriger und Möglichkeiten der Beratung und Therapie aufklären.
7 Vorschriften des Glückspielstaatsverträge für Sportwetten
- Spieler und Behörden müssen leichten Zugang zu spielrelevanten Informationen haben, wie Kosten, Höhe aller Gewinne, Gewinnauszahlungsquote, Wahrscheinlichkeitshöhe, Aufteilung der Gewinne, Termine und Kontaktdaten des Anbieters sowie Beschwerdemöglichkeiten für die Spieler.
- Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1000 Euro pro Monat nicht übersteigen. Es besteht ein Kreditverbot. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden.
- Bei der Registrierung werden die Spieler dazu aufgefordert, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- oder Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Suchtanreize müssen ausgeschlossen werden. Die Spieler müssen die Möglichkeit haben, Einzahlungs- und Verlustlimits immer neu festzulegen.
- Wetten können als Kombinationswetten oder Einzelwetten auf den Ausgang von Sportereignissen oder Abschnitten von Sportereignissen erlaubt werden. Links oder Verweise auf andere Glücksspiele sind jedoch nicht erlaubt.
- Beteiligte, die direkt oder indirekt auf den Ausgang eines Wettereignisses Einfluss haben, sowie von diesen Personen beauftragte Dritte, dürfen keine Sportwetten auf den Ausgang oder den Verlauf des Sportereignisses abschließen.
- Wetten während des laufenden Sportereignisses sind im Prinzip unzulässig. Nur Sportwetten, die Wetten auf das Endergebnis sind, sind während des laufenden Sportereignisses zugelassen (Endergebniswetten). Wetten auf einzelne Vorgänge während des Sportereignisses (Ereigniswetten) sind ausgeschlossen.
- Pferdewetten dürfen nur mit einer Erlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz auch im Internet veranstaltet oder vermittelt werden. Dafür gelten dieselben Vorschriften wie bei anderen Internet-Sportwetten.