So vermeiden Sie Probleme mit dem DSL-Provider beim Umzug
Wer den Umzug hat, braucht für den DSL-Vertrag nicht zu sorgen, denn der läuft weiter und immer weiter. Selbst wenn vor Ort kein leistungsfähiges Internet mehr möglich ist.

- So vermeiden Sie Probleme mit dem DSL-Provider beim Umzug
- Tücken im Detail & Providerkulanz
- Provider suchen und finden
- So kündigen Sie richtig & DSL-Glossar
- Interview: Tatjana Halm, Verbraucherzentrale Bayern
Jobwechsel. Marko Heinrich muss seine Heimatstadt Tübingen verlassen und zieht aufs Land. Neben der ganzen Umzugsorganisation hat er den Ärger mit einem laufenden DSL-Vertrag. An die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung hatte er beim Abschluss des Zweijahresvertrags nicht gedacht, dazu war da...
Jobwechsel. Marko Heinrich muss seine Heimatstadt Tübingen verlassen und zieht aufs Land. Neben der ganzen Umzugsorganisation hat er den Ärger mit einem laufenden DSL-Vertrag. An die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung hatte er beim Abschluss des Zweijahresvertrags nicht gedacht, dazu war das Angebot inklusive Wechselprämie und kostenlosem WLAN-Router zu verlockend gewesen.
"Wie komme ich da raus?", fragt sich der Sachbearbeiter besorgt. Schließlich möchte er nicht über ein Jahr lang für eine Leitung bezahlen, die er nicht mehr in Anspruch nimmt.
Vertrag ist Vertrag
"Prinzipiell muss der Kunde seinen Vertrag erfüllen - auch wenn er ihn für 24 Monate abgeschlossen hat", erklärt Tatjana Halm, Juristin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Ein solcher Kontrakt lasse sich außerordentlich, also vorzeitig, nur aus einem wichtigen Grund kündigen. "Dazu zählt ein Umzug ausdrücklich nicht", stellt sie klar. Ein Umzug sei vielmehr eine private Entscheidung, selbst wenn er beruflich bedingt sei.
Wie aber sieht es aus, wenn der bisherige Provider am neuen Wohnort nur einen langsameren oder gar keinen Anschluss bereitstellen kann? Marko wohnt in Tübingen in einem schnellen Anschlussgebiet und hat einen 16.000er Anschluss, dessen reale Leistung bei zirka 12 Mbit/s liegt. In der neuen Wohnung auf dem Land kann sein Provider bestenfalls 6 Mbit/s anbieten.
Bei den meisten DSL-Unternehmen besteht in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht. Allerdings kommt der Provider den Kunden beim Preis entgegen, wenn die Bandbreite geringer wird. Marko erhält in der Tat einen Preis, der einen 6 Mbit/s-Vertrag entspricht: "Damit bin ich zufrieden, sofern die reale Bandbreite auch die sechs Megabits erreicht". Denn wenn die verfügbare Download-Rate unter ein vertretbares Minimum fällt, ändert sich auch die Rechtslage.
Zahlreiche Unternehmen wie NetCologne (Raum Köln) oder M-Net (München und Teile Bayerns) sind nur regional aktiv. Wenn der Kunde den Wohnort wechselt, sodass ihm der alte Provider kein DSL mehr zur Verfügung stellen kann, hat er ein Sonderkündigungsrecht, stellt die Juristin von der Verbraucherzentrale Bayern klar.

So hat es auch das Amtsgericht München in einem Fall rechtskräftig entschieden (AZ 271 C 32921/06). Die Richter urteilten, dass der Anbieter keinen Anspruch auf Zahlung hat, wenn er selbst außerstande ist, seine Leistung zu erfüllen.
Unabhängig von einem Umzug ist der Fall, dass der Provider seinen Kunden nicht die Geschwindigkeit liefern kann, mit der er geworben hatte. Denn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Provider heißt es häufig, dass sie nur "die am Wohnort technisch mögliche Surfgeschwindigkeit bereitstellen müssen".
Hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an. Kein Kunde wird mit einer Klage durchkommen, wenn er zwar für einen 16.000er-Anschluss bezahlt, die Downloadgeschwindigkeit im Durchschnitt aber nur 13 MBit pro Sekunde beträgt.
In einem konkreten Rechtsfall dagegen hat das Amtsgericht Fürth gegen ein DSL-Unternehmen entschieden: Der Kläger hatte den 16-MBit-Tarif bestellt, und obwohl der Provider nur rund 3 MBit/s liefern konnte, verlangte er den vollen Preis (AZ 340 C 3088/08).