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Nie mehr geblitzt

So arbeiten Navi-Radarwarner

Navigationsgeräte werden immer intelligenter. Jetzt warnen sie auch vor Ampelblitzern und Geschwindigkeitsfallen. Wir verraten, was hinter den Blitzwarnern steckt und was erlaubt ist.

Autor: Redaktion pcmagazin • 11.6.2007 • ca. 6:50 Min

So arbeiten Navi-Radarwarner
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Inhalt
  1. So arbeiten Navi-Radarwarner
  2. Teil 2: So arbeiten Navi-Radarwarner

Navigationsgeräte werden immer intelligenter. Jetzt warnen sie auch vor Ampelblitzern und Geschwindigkeitsfallen. Wie funktioniert das eigentlich? Und ist das überhaupt erlaubt? Wir haben einmal genau hingeschaut....

Navigationsgeräte werden immer intelligenter. Jetzt warnen sie auch vor Ampelblitzern und Geschwindigkeitsfallen. Wie funktioniert das eigentlich? Und ist das überhaupt erlaubt? Wir haben einmal genau hingeschaut.

So arbeiten Navi-Radarwarner
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Manche Autofahrer betrachten es als moderne Wegelagerei, dass der Staat mit Blitzern und Radarfallen am Straßenrand lauert und saftige Strafgelder kassiert. Wer zum Beispiel in der Stadt 25 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt 50 Euro und kassiert einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Die dunkelrote Ampel kostet 125 Euro, vier Punkte und einen Monat Fahrverbot. Zwar sind es meist die notorischen Raser und Kavalierstarter, die regelmäßig in die Falle gehen und gegen die "Abzocke" wettern. Doch auch dem besonnenen Autofahrer dürfte es schon einmal passiert sein, dass er an der Ampel nicht rechtzeitig zum Stehen kam oder ein "Tempo 50"-Schild an der Landstraße übersehen hat.

Den meisten Autofahrern klingeln daher die neuesten Offerten der Hersteller von Navigationssystemen in den Ohren. Die bieten jetzt nämlich ihre Geräte mit einer Warnfunktion für Blitzer und Radarfallen an – in den meisten Fällen sogar gratis. Bei Falk zum Beispiel gehört der kostenlose Blitzerwarner zur neuen N-Serie dazu. Mithilfe des Tools "Navi-Manager" kann der Nutzer die Standortdaten von Geschwindigkeits- und Ampelblitzern aus dem Internet herunterladen und auf sein Navigationsgerät übertragen. Nähert sich der Fahrer einer Blitzanlage, ertönt rechtzeitig ein Warnsignal und es erscheint ein Symbol auf dem Bildschirm. Auf diese Weise dürfte Autofahrern, die ein Navigationssystem mit Blitzerdaten besitzen, so mancher Strafzettel erspart bleiben.

Darf man das?

So reizvoll das alles klingt, die bange Frage folgt auf dem Fuß: Ist das denn überhaupt erlaubt? Die Antwort lautet wie so oft: Jein. Denn auf der einen Seite ist der Einsatz von Blitzerwarnern verboten. Auf der anderen Seite dürfen die Daten in Deutschland und vielen anderen europäischen Staaten aber uneingeschränkt angeboten werden. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) verbietet nämlich ausdrücklich nur dem Fahrer, Radarwarner im Auto zu benutzen. Die Anbieter ziehen sich aus der Affaire, indem sie ihren Produkten den rechtlichen Hinweis hinzufügen, dass ein "Blitzerwarner nur für die Routenplanung verwendet werden darf und während der Fahrt ausgeschaltet sein muss", so Falk.

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Außerdem wollen sie ihren Kunden nicht die unbeschwerte Raserei auf Autobahnen und in Städten ermöglichen, sondern vor Unfallschwerpunkten warnen. Damit nehmen sie Bezug auf Vorschriften für die Polizei in den meisten deutschen Bundesländern. Ampelblitzer und Radarfallen sollen demnach vorrangig an Verkehrspunkten eingesetzt werden, wo es häufig zu Unfällen aufgrund überhöhter Geschwindigkeit kommt. Sind an solchen Stellen so genannte Starenkästen und sichtbare Radarfallen aufgebaut, wirken sie abschreckend und tragen zur Verkehrssicherheit bei.

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SpeedAlert von Wayfinder warnt Handy-Nutzer auch ohne Navigations-Software vor mobilen Radarfallen.
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In diesem Sinne sei es sinnvoll, Autofahrer vor Blitzern zu warnen. "Die Vorwarnung vor Radargeräten dient nicht zur Täuschung der Behörden, um eine Geldstrafe wegen Geschwindigkeitsübertretung zu vermeiden, sondern vielmehr, um Autofahrer früher auf herannahende Gefahrenzonen aufmerksam zu machen", so Wayfinder, Anbieter einer Navigationslösung für Handys.

Letztendlich trägt jedoch der Fahrer das Risiko, dass sein Navi-Gerät bei einer Verkehrskontrolle untersucht wird. Sind darauf Blitzerdaten installiert, kann der Polizeibeamte das Gerät beschlagnahmen oder zerstören. In Internetforen wird vereinzelt von solchen Fällen berichtet. Insgesamt dürfte die Polizei jedoch schon angesichts der Vielzahl von unterschiedlichen Navigationsgeräten überfordert sein, wirksame Kontrollen durchzuführen. Sie beschränkt sich daher auf die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen und betrachtet den Einsatz von Blitzerwarnern als vorsätzliche Umgehung von Verkehrsregeln.

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Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, haben Autofahrer vermutlich nichts von den deutschen Gerichten zu erwarten. Das zeigt die abgewiesene Klage einer Autofahrerin, die einen mangelhaften Radarwarner gekauft hatte und ihr Geld zurückhaben wollte. Der Bundesgerichtshof wies die Klage mit der Begründung ab, dass der Kauf eines Radarwarngerätes gegen die guten Sitten verstoße. Solche Geschäfte bedürften nicht des Schutzes durch die Rechtsordnung, so die Richter.

In der Schweiz ist dagegen schon seit 1991 nicht nur der Betrieb, sondern auch der Besitz von Warngeräten per Gesetz strafbar. Anfang März machten die Schweizer Behörden darauf aufmerksam, dass diese Verordnung auch bei GPS-Navis mit Blitzerdatenbanken greift. Sowohl die schweizerische Polizei als auch der Zoll sind angewiesen, solche Navigationsgeräte schon an den Grenzen sicherzustellen und zu vernichten.

Diverse Angebote

Die Hersteller der Navigationssysteme versuchen rechtlichen Schwierigkeiten auch dadurch zu entgehen, dass sie die Daten nicht zusammen mit dem Navigationsgerät liefern. Der Besitzer einer Navi-Lösung muss fast immer selbst aktiv werden, um die Daten aus dem Internet herunterzuladen und auf das Navi-Gerät zu übertragen. Dort müssen sie wie bei TomTom sogar noch aktiviert werden, um akustische und optische Warnungen vor Radarfallen zu starten.

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Autofahrern, die mit einem Blitzerwarner ausgestattet sind, dürfte manches Ticket erspart bleiben.
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TomTom bietet ein Jahresabonnement für 29,95 Euro an. Dafür kann der Nutzer die Daten von fest installierten und mobilen Radarfallen in 11 europäischen Ländern aktuell herunterladen. Wie bei TomTom üblich, muss das Navigationsgerät dazu jedoch mit einem kompatiblen Handy via Bluetooth verbunden werden. Die Blitzerdaten werden dann per GPRS oder UMTS heruntergeladen. Umgekehrt können die Nutzer neuer TomTom-Geräte auch selbst Blitzer melden oder falsche Blitzerwarnungen korrigieren.

Garmin arbeitet mit den Betreibern der Webseite www.radarfalle.de zusammen. Sie haben die Standortdaten von rund 16.000 Blitzern in Europa gesammelt und fordern alle Nutzer dieser Daten auf, neue oder veränderte Radarfallen zu melden. Mit dem Tool "POI Loader 2.0" von Garmin lassen sich die Daten auf die Navigationsgeräte übertragen und in die Navi-Software integrieren. Für eine Regristrierungsgebühr von 9,95 Euro können die Daten ein Jahr lang aktualisiert werden.

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Die Betreiber von Radarfalle.de haben außerdem die Software SpeedLimit entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Anwendung vorwiegend für Pocket PC's, aber auch für einige Navi-Geräte, die vor den so genannten Unfallschwerpunkten, d.h. fest installierten Blitzern warnt. SpeedLimit läuft als eigenständige Anwendung auf dem mobilen Gerät, während gleichzeitig das Navigationsprogramm in Betrieb ist. Bei nahenden Blitzern wird SpeedLimit mit den Informationen zum Blitzer eingeblendet oder es ertönt wahlweise ein Warnton.

In der Software POI Finder 2.0., die 49,95 Euro kostet, sind neben vielen Points of Interest wie Bankautomaten, günstigen Tankstellen und Hot Spots die Daten von 4.000 fest installierten Blitzern und 13.000 mobilen Radarfallen in Deutschland, Österreich und der Schweiz enthalten. Damit unterscheidet sich die Software von den Datenbanken der Navi-Hersteller. Diese bieten in der Regel nur die Geodaten der fest installierten Radarfallen an. Die Informationen zu mobilen Blitzern basieren nach Angaben des Herstellers POIcon auf einer Sammlung der beliebtesten Standorte von Radarfallen. Sie werden vor allem durch die Rückmeldungen von Autofahrern ergänzt. Die tagesaktuellen Blitzerdaten können von den POICON-Servern heruntergeladen werden. Dies geschieht am PC, idealerweise vor Beginn der Autofahrt. Anschließend muss das Navigationsgerät mit dem PC verbunden werden, um die neuesten Blitzerdaten zu übertragen.

So wünschenswert aktuelle Blitzerdaten sind, so umständlich ist der Umweg über den Internetzugang am PC. Hier haben vor allem Offboard-Navigationssysteme für Handys und Smartphones einen großen Vorteil. Sie laden per Datenfunk nur die Karten und Verkehrsinformationen auf das Gerät, die für die nächste Route benötigt werden.

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So erhalten die Nutzer stets aktuelle Karten und Verkehrsinformationen. Jentro bietet für den Falk activepilot zum Beispiel neben den Verkehrsinformationen auch "Unfallstellenwarnungen" an. Damit wird der Nutzer per Sprachansage oder Warnton sowie durch ein "Achtung!"-Symbol auf Blitzer aufmerksam gemacht. Fährt er auf einer bekannten Strecken, kann er die Navigation auslassen und lediglich den so genannten Fahrbegleiter laufen lassen, der akustisch und optisch, wie auf einem Radarschirm, vor Blitzern warnt.

Wayfinder hat dagegen die eigenständige Anwendung SpeedAlert für Mobiltelefone entwickelt, die auch ohne Navigations-Software die Geschwindigkeit misst und vor Radarfallen warnt. Dazu muss das Handy mit einem Bluetooth-GPS-Empfänger verbunden sein, um die aktuelle Position des Nutzers messen zu können. Aufgrund der hinterlegten Standortdaten von 15.000 Radarfallen in 16 europäischen Ländern warnt das Mobiltelefon dann vor Blitzern. Speed Alert kostet 79 Euro (ohne GPS-Empfänger) und erlaubt die Aktualisierung der Blitzerdaten für zwölf Monate.

FazitAllein das Angebot an Navigationsgeräten, Software und Datenbanken zu Radarfallen ist vielfältig und umfangreich. Nicht zu vergessen: Auch viele private Radiosender verbreiten ganz unbehelligt die Standorte von Blitzern. Autofahrern ist es allerdings verboten, diese Produkte im Fahrzeug einzusetzen – sie dürfen sich lediglich informieren.

Radarfallen im InternetDie umfassendsten Infos zu Blitzern und Radarfallen findet man unter www.radarfalle.de. Hier gibt es Standortdaten als Online-Suche oder zum Download, Software, Infos zu Recht und Technik sowie eine riesige Blitzergalerie. Während sich diese Webseite auf Deutschland konzentriert, kümmert sich die Seite www.scdb.de desselben Anbieters auch um Starenkästen in Europa. Die Seite lässt sich auch über www.blitzer.de aufrufen. Diskussionen zum Thema finden im Forum www.radarforum.de statt. Hier kann man eigene Erlebnisse berichten oder Fragen loswerden.

Rechtstipp: Sind Radarwarner erlaubt?

In Zusammenarbeit mit ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

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Brigitta Mehring, Rechtsexpertin ARAG
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Radarwarner sind in Deutschland verboten. Sobald Blitzerdaten mit dem Navigationssystem verknüpft sind, ist nicht nur der aktive Betrieb, sondern auch das bloße Mitführen des Gerätes laut Straßenverkehrsordnung rechtswidrig (§ 23 Abs. 1b StVO). Darin heißt es: "Dem Führer eines Kraftfahrzeugs ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören.

Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen." Verstöße gegen das Verbot werden entsprechend geahndet: Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen. Die Polizei darf nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs auch Radarwarngeräte sicherstellen oder sogar vernichten, ohne eine Entschädigung zu zahlen.