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Warnung

Smartphone im Auto: Bußgeld-Fallen beim Akkuaufladen und Navi-App-bedienen

Autofahrer mit Smartphones müssen vorsichtig sein. Eine Unachtsamkeit kann ein Bußgeld verursachen: beim Handy aufladen, Navi-App bedienen und mehr.

Im Auto das Smartphone nutzen kann zu Bussgeld führen.
Im Auto das Smartphone nutzen kann zu Bußgeld führen.
© © animaflora - Fotolia.com

Wer auf Autofahrten auf sein Smartphone angewiesen ist, muss vorsichtig sein. Schon das Anstecken eines Mobilfunkgerätes an ein KFZ-Ladegerät während der Fahrt kann zu einem Bußgeld führen. Diese Erfahrung musste ein LKW-Fahrer machen, der vom Oberlandesgericht Oldenburg be...

Wer auf Autofahrten auf sein Smartphone angewiesen ist, muss vorsichtig sein. Schon das Anstecken eines Mobilfunkgerätes an ein KFZ-Ladegerät während der Fahrt kann zu einem Bußgeld führen. Diese Erfahrung musste ein LKW-Fahrer machen, der vom Oberlandesgericht Oldenburg bereits am 7. Dezember 2015 zu einer Strafe von 60 Euro verurteilt wurde. Der Internet-Sicherheitsblog "Mimikama.at" bestätigt dies in einer aktuellen Meldung, die dazu dient, derzeit vorherrschende Verwirrung in Social Networks aufzulösen.

Laut der Urteilsverkündung des OLG Oldenburg (AZ: 2 Ss (OWi) 290/15) mache es keinen Unterschied, das Smartphone bzw. ein Handy während der Fahrt nur zum Aufladen angeschlossen anstatt wirklich telefoniert zu haben. Denn bekanntlich ist das Telefonieren im Auto lediglich mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Der entscheidende Unterschied: Jegliche Verwendung eines Mobilfunkgeräts ist Autofahrer während der Fahrt untersagt, "wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss" (§23 Abs. 1a StVO).

Lesetipp: Die besten Freisprecheinrichtungen (connect.de)

Daraus ergeben sich wiederum Fragen:

  • Ist der Autofahrer auf der sicheren Seite, wenn er das Handy vor dem Fahrtantritt oder beim Halten an einer Ampel zum Laden anschließt, oder den Beifahrer bemüht?
  • Ist die Bedienung einer Navi-App während der Fahrt ebenso bußgeldwürdig?

Wir haben beim Medienrechtsanwalt Christian Solmecke der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke nachgefragt. Zum Thema Aufladen sagt Solmecke: "Die Nutzung eines Mobil- oder Autotelefons ist für denjenigen, der ein Fahrzeug führt verboten, wenn er das Handy hierfür aufnehmen oder halten muss. Das geht aus § 23 Abs. 1a StVO hervor. Das Anschließen eines Handys zum Laden stellt eine Nutzung in diesem Sinne dar und ist insofern verboten. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Der Gesetzgeber stellt dabei auf das Führen des Fahrzeugs im Straßenverkehr-, also auf eine aktive Teilnahme im Straßenverkehr ab. Das stehende Fahrzeug fällt somit nicht darunter. Daraus ergibt sich: Wer sein Handy vor Fahrtantritt anschließt oder beim Halten an der Ampel (wenn der Motor aus ist), dem droht kein Bußgeld. Auch der Beifahrer darf selbstverständlich das Handy anschließen."

Lesetipp: Die besten Android-Navi-Apps

Zum Thema Navi-App teilt uns Solmecke mit: "Ja, auch das Bedienen einer Navi-App ist verboten. Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobiltelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon aufnimmt oder hält. Dabei schließt der Begriff der Benutzung nach dem allgemeinen Sprachverständnis einerseits die Inanspruchnahme sämtlicher Bedienfunktionen ein. Er umfasst also nicht nur das Telefonieren, sondern auch andere Formen der bestimmungsgemäßen Verwendung. Darunter fällt in jedem Falle die Bedienung einer Navi-App, wenn man das Smartphone zur Bedienung aufnehmen oder halten muss. Empfehlung für Autofahrer: Die Bedienung eines Handy-Navis ist hingegen erlaubt, wenn es wie ein Saugnapf-Navi in einer festen Halterung steckt."

Autor: The-Khoa Nguyen • 10.3.2016

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