Ein legaler Spion namens ELENA

ELENA - Die legale Datensammelsoftware der Regierung

28.5.2010 von Redaktion pcmagazin und Margrit Lingner

Datensammeln ist in, doch gerade hat das Bundesverfassungsgericht der Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorgeschoben. Davon ganz unbehelligt, sammelt der Staat über ELENA seit Anfang 2010 Daten über Lohn oder Kündigung aller Beschäftigten in Deutschland.

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Ratgeber
  1. ELENA - Die legale Datensammelsoftware der Regierung
  2. Teil 2: ELENA - Die legale Datensammelsoftware der Regierung
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Datensammeln ist in, doch gerade hat das Bundesverfassungsgericht der Vorratsdatenspeicherung einen Riegel vorgeschoben. Davon ganz unbehelligt, sammelt der Staat über ELENA seit Anfang 2010 Daten über Lohn oder Kündigung aller Beschäftigten in Deutschland.

Wer seinen Gehaltszettel des letzten Monats genauer anschaut, erhält einen winzigen Hinweis auf das Datensammeln. Ein angekreuztes Kästchen, das viele sicher nicht bemerkt haben dürften, verrät das neue Verfahren ELENA.Dass es sich dabei weniger um eine geheimnisvolle Schöne aus der griechischen Mythologie handelt, sondern vielmehr um eine Abkürzung, dürfte in dem Zusammenhang nicht wirklich überraschen. Aus dem eher unverständlichen Ausdruck "Elektronischer Entgeltnachweis" wurde kurzerhand ELENA, die dann prompt zu ihrer Einführung Anfang 2010 in der Presse heiß diskutiert wurde.

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Datensammeln für den Staat

Seither ist es eher still um sie geworden, was aber keineswegs bedeutet, dass sie von der Bildfläche verschwunden ist. Ganz im Gegenteil; von den meisten unbemerkt agiert sie im Hintergrund und sammelt seit Anfang Januar 2010 unermütlich Daten sämtlicher Beschäftigen (inklusive Beamter, Richter und Soldaten) in Deutschland. Und wenn es nach dem Willen ihrer Schöpfer geht, wird sie ab 2012 so richtig gefordert.

Bis dahin konzentriert sie sich auf das Datensammeln. Hintergrund dieser anlasslosen Sammelwut ist Bürokratieabbau. So soll Deutschlands größtes Datenerfassungsprojekt den Weg zum papierlosen Büro ebnen, Anträge und Formulare zum Arbeitslosen- oder Wohngeld überflüssig machen.

Die rund drei Millionen Arbeitgeber in Deutschland, die jedes Jahr ungefähr 60 Millionen Bescheinigungen auf Papier ausstellen, sollen entlastet werden.

Nachweise, die Arbeitnehmer zum Beispiel für den Bezug von Arbeitslosengeld benötigen, werden künftig elektronisch übermittelt. Durch dieses Verfahren wird der Medienbruch zwischen Papierantrag und digital vorliegenden Daten verhindert und die Unternehmen ab 2012 um jährlich 85,6 Millionen Euro entlastet.

Was zunächst simpel und einleuchtend klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine echte Herausforderung vor allem für die Technik. Neben hohen Sicherheitsanforderungen muss ELENA echte Datenberge bewältigen.

Jeder Arbeitgeber übermittelt nämlich jeden Monat einen gesetzlich festgelegten Datensatz über jeden seiner Mitarbeiter an eine zentrale Stelle. Die Daten werden dabei verschlüsselt übertragen und gesichert. Auf die Datensicherheit wurde dabei besonders großer Wert gelegt.

Ein Zugriff auf Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen Speicherstelle soll legitimiert nur durch den Betroffenen selbst möglich sein. Weder Mitarbeiter der Zentralen Speicherstelle noch Arbeitgeber können auf die Daten zugreifen. Das liegt an dem speziellen Verfahren, das bei ELENA angewendet wird.

Seit 1. Januar 2010 melden Arbeitgeber also monatlich die Entgeltdaten ihrer Beschäftigten an die Zentrale Speicherstelle. Das erfolgt über die Lohnbuchhaltung. Übermittelt wird dabei ein sogenannter "Multifunktionaler Verdienstdatensatz".

Dieser enthält verschlüsselt Informationen der Arbeitnehmer. Neben Grunddaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Firmenangaben und Verdienst werden auch Fehlzeiten, Nebenbeschäftigung bei Arbeitslosen oder zum Beispiel Kündigung und Entlassung an die Zentrale gesendet. Der Datensatz enthält ferner ein Feld für Zusatzdaten, die nicht genauer spezifiziert sind.

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