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Drei neue Vorgaben zum Verbraucherschutz

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte, dass sie ein neues Verbraucherschutzpaket auf den Weg bringen will. Die Regelungen zugunsten der Verbraucher sind auch im Interesse der Wirtschaft: Oft schaden wenige schwarze Schafe dem Ruf der Branche.

Autor: Regula Heinzelmann • 1.5.2012 • ca. 1:00 Min

Drei neue Regeln zum Verbraucherschutz
Drei neue Regeln zum Verbraucherschutz
© Hersteller/Archiv

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass die Nutzer scheinbar kostenlose soziale Netzwerke mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Viele Anbieter in diesem Bereich reichen die Daten für vertragsfremde Zwecke an Dritte weiter. Die Partner der Social Networks nutzen die Daten dann fü...

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies darauf hin, dass die Nutzer scheinbar kostenlose soziale Netzwerke mit ihren persönlichen Daten bezahlen. Viele Anbieter in diesem Bereich reichen die Daten für vertragsfremde Zwecke an Dritte weiter. Die Partner der Social Networks nutzen die Daten dann für Werbung und Profiling der Anwender. Künftig muss der Kunde die Konditionen kennen, die er für die Teilnahme in diesen sozialen Netzwerken bezahlt - so Leutheusser-Schnarrenberger.

Die Zustimmung zur Datenweitergabe darf nicht mehr im Kleingedruckten verschwinden

Der Nutzer muss mit einem extra Klick selbst entscheiden, ob er mit der Datennutzung für vertragsfremde Zwecke einverstanden ist. Weiter sind die vorgeschlagenen Regelungen für folgende Bereiche vorgesehen:

Regelungen gegen den unseriösen Abmahn- und Inkassomissbrauch

Eine einfache und transparente Kostenerstattungsregelung soll verhindern, dass Verbraucher überzogene Inkassokosten zahlen. Die Aufsicht über die Inkassobranche wird verbessert. Neue Bußgeldtatbestände und die Anhebung des Höchstsatzes von 5.000 auf 50.000 Euro sollen die Sanktionsmöglichkeiten gegen unseriöse Unternehmen im In- und Ausland stärken.

Gewinnspieldienste-Verträge können nicht mehr telefonisch geschlossen werden.

Telefonwerbung für angeblich kostenfreie Gewinnspiele, die dann mit bis zu vierstelligen Beträgen in Rechnung gestellt werden. Die Vertragserklärungen müssen vielmehr schriftlich niedergelegt werden, z.B. in einer E-Mail.

Die Geldbuße für unerlaubte Telefonwerbung will man auf bis zu 300.000 Euro heraufsetzen. Werbeanrufe unter Verwendung automatischer Anrufmaschinen sind in Zukunft von der Bußgeldregelung erfasst.

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