Der Hybrid-Brief der Post: Alles rechtens?
Um den elektronischen Brief sicher und verlässlich zu machen, stellte die Deutsche Post auf der diesjährigen CeBIT einen neuen Dienst vor - den Brief im Internet.

Um den elektronischen Brief sicher und verlässlich zu machen, stellte die Deutsche Post auf der diesjährigen CeBIT einen neuen Dienst vor - den Brief im Internet. Die von der Deutschen Post angestrebte Version des Briefs im Internet soll dem herkömmlichen Brief das Überleben im digitalen Zeit...
Um den elektronischen Brief sicher und verlässlich zu machen, stellte die Deutsche Post auf der diesjährigen CeBIT einen neuen Dienst vor - den Brief im Internet.
Die von der Deutschen Post angestrebte Version des Briefs im Internet soll dem herkömmlichen Brief das Überleben im digitalen Zeitalter sichern. Eigentlich ist das Prinzip nichts anderes als eine E-Mail, die allerdings verschlüsselt übertragen wird. Der wesentliche Unterschied: Die Identitäten sowohl von Absender als auch Empfänger der Nachricht wurden von der Deutschen Post überprüft. Daher weist der elektronische Brief annähernd die gleiche Sicherheit auf wie der herkömmliche Brief.

Empfänger ohne Internet
Noch befindet sich der Dienst in der Testphase. Ab Juli 2010 soll er jedoch öffentlich genutzt werden können. Praktisch soll das wie folgt ablaufen: Zu Beginn beantragt man eine E-Mail-Adresse mit eindeutiger Zuordnung zu einer einzigen Person. Die Verwendung einer bereits vorhandenen E-Mail- Adresse soll ebenfalls möglich sein. Das "Post Ident"-Verfahren soll die eindeutige Zuordnung sicherstellen. Zukünftig gilt dann die EMail- Adresse als persönliche und bestätigte Adresse des Antragstellers. Jeder Brief im Internet ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Deutschen Post versehen, die eine Integritätsprüfung der Daten (Absender, Empfänger, Inhalte) ermöglicht. Unternehmen und Behörden werden an das System über ein gesichertes Gateway angebunden. Ähnlich wie beim Online-Banking soll zusätzlich zum Versand eine TAN an ein vorher registriertes Handy geschickt werden. Der elektronische Brief gelangt dann ins Rechenzentrum der Deutschen Post und wird von dort an den registrierten Empfänger geschickt, der die Nachricht entschlüsselt.
Ein "Brief im Internet" kann aber vom Computer aus auch an einen Empfänger ohne Internetanschluss oder ohne bei der Post registrierte E-Mail-Adresse geschickt werden. Dieser "Hybrid-Brief" wird genau wie der Online- Brief zunächst als eine verschlüsselte E-Mail ans Rechenzentrum der Post geschickt. Diese wird dann allerdings automatisiert gedruckt, kuvertiert und mit der normalen Briefpost dem Empfänger zugestellt.
Im Zweifelsfall sollte man jedoch immer auf die Schriftform zurückgreifen.
Die Preisstruktur
Für einen online eingesandten Standardbrief, der dann von einem Boten zugestellt wird, will die Post 46 Cent. Die Post reichte einen entsprechenden Antrag zur Genehmigung bei der Bundesnetzagentur ein (für Mengen von mehr als 50 Stück muss die Post die Preise nicht genehmigen lassen). Damit soll das Online-Angebot weniger kosten als der herkömmliche Standardbrief mit 55 Cent. Laut Antrag sollen außerdem ein Hybrid- Kompaktbrief 73 Cent (gegenüber 90 Cent) und ein Hybrid-Großbrief 1,19 Euro (gegenüber 1,45 Euro) kosten. Auch Einschreiben sollen damit möglich sein.
Rechtstipp: Gilt ein Vertrag per SMS oder E-Mail?
In Zusammenarbeit mit ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG Dürfen Verträge per SMS oder E-Mail abgeschlossen werden? Grundsätzlich gilt: Rechtsgeschäfte dürfen in jeglicher Form vorgenommen werden, außer der Gesetzgeber regelt das anders. So dürfen beispielsweise Kündigungen von Arbeits- und Wohnraum-Mietverträgen nur in Schriftform ausgesprochen werden. Dies bedeutet, dass die Urkunde eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigtem Handzeichen versehen sein muss (§126 BGB). Eine abgeschwächte Möglichkeit des Vertragsabschlusses bietet die Textform (§126b BGB). Hier darf ohne handschriftliche Unterschrift agiert werden, der Absender muss aber erkennbar sein. Der Textform entsprechen sowohl E-Mails als auch SMS. Im Zweifelsfall sollte man jedoch immer auf die Schriftform zurückgreifen. Denn sie kann die Textform ersetzen, umgekehrt funktioniert dieses jedoch nicht. In Fällen, wo die Textform ausreichend ist, wie beispielsweise Modernisierungsankündigungen des Vermieters, muss der Versender Vorsicht walten lassen. Im Streitfall muss er nämlich beweisen, dass die Nachricht den Empfänger erreicht hat. In solchen Fällen ist der Online-Brief oder der Hybrid-Brief durchaus sinnvoll.

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