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Wenn Sie an englischsprachigen Computernachrichten des Giganten Cnet.com interessiert sind, sollten Sie einen Blick auf dessen API werfen. Nach der Registrierung können Sie einen API-Key beantragen und mit diesem bis zu 2.500 Anfragen am Tag an den Server von Cnet schicken.Die Anfrage an die API wi...
Wenn Sie an englischsprachigen Computernachrichten des Giganten Cnet.com interessiert sind, sollten Sie einen Blick auf dessen API werfen. Nach der Registrierung können Sie einen API-Key beantragen und mit diesem bis zu 2.500 Anfragen am Tag an den Server von Cnet schicken.Die Anfrage an die API wird über einen http-Request formuliert und Sie erhalten wahlweise eine definierte XML- oder JSON-Ausgabe als Antwort zurück.Die Website von Cnet ist nach Kategorien aufgebaut. Über die Abfrage developer.api.cnet.com/rest/v1.0/category?categoryId=6475&siteId=7&partTag=<IhrAPIKey> bekommen Sie eine Auflistung, welche Unterkategorien es zur Rubrik TV gibt.
Die entsprechenden Schlüssel zum Zugriff auf die Kategorien finden Sie online hier. In der XML-Ausgabestruktur finden Sie dann eine Auflistung inklusive der IDs der Unterkategorien. Diese sieht dann auszugsweise für den Bereich Home Entertainment wie folgt aus:
<Node id="6449" xlink:href="https://
developer.api.cnet.com/rest/v1.0/category?categoryId=6449"><Name>Home Entertainment</Name></Node>
In einem weiteren Schritt können Sie dann auch konkret auf die Bereiche Reviews, Shopper und Download der jeweiligen (Unter-)Kategorien zugreifen.
Hilfreich bei den ersten Schritten ist das Cnet API Dashboard), bei dem Sie Ihre Anfragen testweise übergeben und die Rückgabewerte überprüfen können. Allerdings hat das Werkzeug während unserer Tests nicht immer zuverlässig funktioniert.
Rechtliche Situation
Wie Sie gesehen haben, ist es mit überschaubarem technischen Aufwand möglich, die eigene Website mit interessanten Inhalten anzureichern. Bei der kompletten Konstellation sollten Sie jedoch die rechtliche Seite nicht außer Acht lassen.
Bei den Beispielen von Google und Yahoo ist es eindeutig geregelt - bei der Beantragung eines API-Schlüssels stimmen Sie den entsprechenden Nutzungsbedingungen zu. Auch Cnet weist in seinen Nutzungsvereinbarungen darauf hin, dass eine kommerzielle Nutzung nicht erlaubt ist.
Nicht ganz so eindeutig gestaltet es sich bei den Inhalten von RSS-Feeds. An dieser Stelle müssen Sie - falls keine entsprechenden Hinweise auf der Website des Anbieters zu finden sind - eine grundsätzliche Klärung herbeiführen und eine Erlaubnis einholen, ob die Veröffentlichung auf Ihrer Webseite freigegeben wird.
Grundsätzlich gilt für alle Inhalte auch im Internet, dass diese dem Urheberrecht un-terliegen und Sie vor der geplanten Veröffentlichung die Freigabe einholen müssen. Gerade bei kommerziellen Inhalten ist dies meist auch mit der Vereinbarung einer Nutzungsgebühr verbunden. Das Urheberrecht gilt auch für Blogs, Beiträge in Foren und privaten Newsfeeds.
Auch diese dürfen nicht ohne Rückfrage verwendet werden, außer der Anbieter erlaubt dies explizit auf seiner Homepage. Sie sollten also, bevor Sie Ihre Homepage mit externen Inhalten anreichern, die Erlaubnis dazu einholen.
Am besten machen Sie darüber hinaus auch noch kenntlich, dass es sich um externen Content handelt und vergessen Sie auch nicht, im Impressum darauf hinzuweisen, dass Sie keine Haftung für Links und Inhalte übernehmen. Entsprechende Vorlagen finden Sie beispielsweise bei e-Recht24.de.
Auswirkungen auf das Ranking
Wenn Sie die Rechte so weit in den Griff bekommen haben, gilt es noch, das Thema Duplicate Content zu beachten. Vor allem Google hat die Angewohnheit, Seiten mit gleichen Inhalten unter gewissen Umständen zu vernachlässigen, um den Suchmaschinen-Usern keine Dupletten auszuliefern.
Dabei klassifizieren die Suchmaschinen wahrscheinlich mithilfe eines Zeitstempels: Diejenige Quelle, bei der die Inhalte als Erstes entdeckt wurden, wird als Eigentümer des Ganzen festgehalten. Dieser muss jedoch nicht zwingend dem Autor der Nachricht entsprechen. Trotzdem sollten Sie in der Regel davon ausgehen, dass Ihre mit fremdem Content gefüllten Seiten bei Google nicht ganz vorne in den Suchergebnissen auftauchen werden.