US-Urteil zu gekauften MP3s
Weiterverkauf legaler Musik-Downloads ist verboten
Wer legale Musik-Downloads weiterverkaufen möchte, dürfte künftig auf Probleme stoßen. In einem neuen Urteil hat ein US-Gericht den Machenschaften einer Gebrauchtplattform für gekaufte MP3s einen Riegel vorgeschoben.

Ein US-Bezirksgericht entschied im Fall Capitol Records in erster Instanz gegen den Musikmarktplatz "ReDigi". Der Richter befand, dass die Plattform für aktive sowie Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung schuldig ist. "ReDigi" bietet ein Portal für den Gebrauchthandel mit legal gekauften MP3s an. N...
Ein US-Bezirksgericht entschied im Fall Capitol Records in erster Instanz gegen den Musikmarktplatz "ReDigi". Der Richter befand, dass die Plattform für aktive sowie Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung schuldig ist. "ReDigi" bietet ein Portal für den Gebrauchthandel mit legal gekauften MP3s an. Nutzer können auf "ReDigi" ihre Musik-Downloads feilbieten; spezielle Software soll dabei sicherstellen, dass die jeweiligen Originaldateien auf den Festplatten der Nutzer gelöscht werden.
Nach Ansicht des Richters seien Käufer von MP3s, anders als bei Software-Programmen mit eigenen Lizenzen, zwar deren Besitzer. Doch ein Weiterverkauf sei dennoch verboten. Der Richter begründet sein Urteil damit, dass beim Weiterverkauf und somit bei der Übertragung der Datei ein Kopiervorgang stattfinde. Dieser Kopiervorgang sei illegal, und das technische System hinter dem Geschäftsmodell von "ReDigi" somit unzulässig.
Nutzer der Plattform "ReDigi" könnten höchstens ihre Festplatte oder entsprechende Datenträger mitsamt der darauf liegenden Originaldatei veräußern. Praxisnah ist dies jedoch freilich nicht. Das Urteil des US-Gerichts muss noch bestätigt werden. Sollte dies passieren, bliebe den Betreibern von "ReDigi" lediglich die Schließung der Plattform. Gegen "ReDigi" klagte das Plattenlabel Capitol Records, mit Unterstützung des Musikverbands RIAA.
Vor dem jetzigen Urteil in erster Instanz hatte das Gericht "Southern District of New York" eine einstweilige Verfügung abgelehnt. Das Plattenlabel wollte sich für eine sofortige Einstellung der "ReDigi"-Dienstleistungen einsetzen und scheiterte zuerst. Der Richter fordert von beiden Parteien nun, Lösungen für die weitere Vorgehensweise vorzuschlagen. Capitol Records fordert indes eine Geldstrafe von 150.000 US-Dollar (117.007,50 Euro am 3. April 2012) - für jeden gehandelten MP3-Download auf der Webseite.