BitTorrent-Gerichtsurteil
IP-Adresse reicht nicht aus, um Filesharer zu identifizieren
Ein US-Gericht hat die Klage einer Filmproduktionsfirma wegen illegaler Downloads über BitTorrent abgewiesen. Eine IP-Adresse allein reiche nicht aus, um einen Filesharer zu identifizieren.

Das Bezirksgericht in Südflorida hat die Klage einer Filmproduktionsfirma ob eines illegalen Downloads über die Software BitTorrent abgewiesen. Ein Filesharer ließe sich nicht eindeutig über die zum angeblichen Tatzeitpunkt genutzte IP-Adresse identifizieren, begründete die Richterin Ursula Ung...
Das Bezirksgericht in Südflorida hat die Klage einer Filmproduktionsfirma ob eines illegalen Downloads über die Software BitTorrent abgewiesen. Ein Filesharer ließe sich nicht eindeutig über die zum angeblichen Tatzeitpunkt genutzte IP-Adresse identifizieren, begründete die Richterin Ursula Ungaro ihre Entscheidung - auch nicht, nachdem der Provider die Daten des Anschlussinhabers bereitstellt.
Konkret klagte laut Aktenzeichen eine Produktionsfirma namens "Manny Film", die für die Sportler-Biografie "Manny" (2015) - ein Film über den philippinischen Boxer Manny Pacquiao - verantwortlich zeichnet. "Manny Film" erhob Anzeige gegen Unbekannt (John Doe) und führte als Spur erst einmal nur eine IP-Adresse an. Unter dieser soll ein Nutzer mit dem Download sowie des gleichzeitigen Uploads gegen die Urheberrechte der Firma verstoßen haben.
Lesetipp: Redtube-Abmahnanwalt soll Schadensersatz zahlen
Die Richterin sagte, eine IP sei nicht ausreichend, woraufhin die Kläger entgegneten, die Daten kämen nach einer Stattgabe der Klage vom Provider. Daraufhin wiederum antwortete die Richterin, dass nicht eindeutig zu beweisen sei, ob der zahlende Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverstöße verantwortlich ist, oder nicht vielleicht doch Familienmitglieder, Freunde, ein Mitbewohner oder jemand, der sich illegal Zugang zum Anschluss verschaffte.
Lesetipp: Filesharing - Was ist legal, was ist illegal?
Das Urteil könnte in künftigen Gerichtsurteilen oder bei diversen Abmahnfällen eine bedeutende Rolle spielen. Dabei handelt es sich wohl auch nicht um das erste Mal, dass ein Gericht die Verknüpfung zwischen Anschlussinhaber samt IP-Adresse und Täter von Urheberrechtsverstößen trennte. "Manny Film" argumentierte, dass bisher jedes Gericht entsprechenden Klagen stattgegeben haben soll. Dem sei nicht so, versicherte die Richterin. Sie führte laut TorrentFreak diverse andere Fälle vor, in denen ähnlich geurteilt wurde. An dieser Stelle ist noch anzumerken, dass "Manny Film" laut der Quelle über 200 weitere ähnliche Klagen einreichte.
Über Torrent:
Das Torrent-Protokoll basiert auf dem P2P-Prinzip (Peer-to-Peer), bei dem Downloader ihre bereits heruntergeladenen Daten anderen Nutzern wieder zur Verfügung stellen. Neben rechtlich häufig umstrittenen Downloads beziehungsweise Streams kommt es dabei auch zu einem Upload - und das ist bei urheberrechtsgeschützten Inhalten eindeutig verboten.