Privatsphäre
Google: Mehr Optionen zum Löschen persönlicher Daten
Wer in Google-Suchergebnissen persönliche Daten wiederfindet, kann sie löschen lassen. Google erlaubt neben Kontaktinformationen oder Bildern nun weitere Daten.

Öffentlich zugängliche, persönliche Daten können sehr gefährlich sein. Googles Such- und Indexierungsmechanismen können u.a. über private Bilder oder Bankkonto- und Kreditkarteninformationen stoßen, den Weg zur Quelle speichern und anderen Personen – für Sie unfreiwillig – zur Verfügun...
Öffentlich zugängliche, persönliche Daten können sehr gefährlich sein. Googles Such- und Indexierungsmechanismen können u.a. über private Bilder oder Bankkonto- und Kreditkarteninformationen stoßen, den Weg zur Quelle speichern und anderen Personen – für Sie unfreiwillig – zur Verfügung stellen. Bekanntermaßen bietet der Suchmaschinenriese als Hilfsmittel ein Löschformular an, das zumindest die Suchergebnisse bereinigt. Die Funktion wurde nun erweitert und erlaubt auch das Löschen von Telefonnummern, E-Mail-Adressen oder der privaten Anschrift.
Bis jetzt konnten betroffene Nutzende über das Google-Formular anfragen, Daten löschen zu lassen, die eine persönliche Identifizierung erlauben. Das können Ausweisdaten oder Scans bzw. Fotos von Finanzdokumenten oder ähnliches sein. Nun hat Google laut einem Blog-Post das Spektrum auf Daten erweitert, die einen Identitätsdiebstahl erlauben könnten. Das sind beispielsweise Informationen zur Kontaktherstellung wie oben erwähnt. Zuletzt hatte Google über ein eigenes Formular die Löschung von Bildern erlaubt, wenn sie nicht über Google auffindbar sein sollen.
Google sagt, dass entsprechende Informationen bzw URLs zu den Webseiten nach einer Prüfung aus dem Google-Index verschwinden. Das betrifft jegliche Suchanfragen inklusive solcher, in denen der Name oder andere Identifikationsdaten der betroffenen Person verwendet werden. Gelöschte URLs bzw. der weitere, nicht betroffene Content würden gründlich geprüft, um nicht den Zugang zu anderenfalls nützlichen Informationen zu sperren. Eine Entfernung würde aber nicht stattfinden, wenn persönliche Daten auf behördlichen Webseiten im Sinne des öffentlichen Interesses aufzufinden sind.
Google betont zudem, dass lediglich die Ergebnisse der Suchmaschine angepasst werden. Der zuvor aufgefundene Content ist dann weiterhin online abrufbar. Dann sollten Betroffene den Webseitenbetreiber kontaktieren.