Warnung vor Spam
eBay: Identitätsprüfung wegen „neuen EU-Rechts“ ist Betrug
Eine scheinbar von eBay stammende Spam-Mail fordert eine Identitätsprüfung, angeblich wegen neuen EU-Rechts. Vorsicht: Es handelt sich um Phishing!

Wer eBay nutzt, sollte E-Mails des Internet-Marktplatzes in diesen Tagen verstärkt auf ihre Echtheit überprüfen. Betrüger versenden aktuell Spam-Mails, die ein angeblich zum 7. September 2015 in Kraft getretenes “EU-Recht” zum Thema Online-Shopping zum Anlass nehmen, um eine Identitätsprüf...
Wer eBay nutzt, sollte E-Mails des Internet-Marktplatzes in diesen Tagen verstärkt auf ihre Echtheit überprüfen. Betrüger versenden aktuell Spam-Mails, die ein angeblich zum 7. September 2015 in Kraft getretenes “EU-Recht” zum Thema Online-Shopping zum Anlass nehmen, um eine Identitätsprüfung einzufordern. Diese soll über eine Webseite stattfinden, auf die Nutzer via Link in der jeweiligen Spam-Nachricht gelangen.
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dem Link zu folgen, soll der Besuch der Webseite innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Ansonsten würde das Konto geschlossen. Klickt der Nutzer auf den Link, landet er auf einer Webseite, die dem eBay-Anmeldebildschirm nachempfunden ist. Es handelt sich jedoch um eine gefälschte Webseite, auf der Nutzer den Betrügern lediglich den Zugang zu ihrem Online-Konto verraten, wenn sie entsprechende Daten in die Eingabemaske tippen und absenden.
Die E-Mail hat der auf Internetbetrug und Aufklärung spezialisierte Blog Mimikama.at entdeckt und untersucht. Dort gibt es auch entsprechende Screenshots der E-Mail sowie der in der Spam-Mail eingebauten Webseite. Zwar fallen in der E-Mail neben Schwächen in Rechtschreibung und Grammatik auch Fehler bei der Absenderadresse auf, doch diese kann ein eiliger und unerfahrener Nutzer schnell übersehen und daraufhin in die Falle tappen.
Schon in der Vergangenheit wurden dem Nutzer wegen (angeblich) aktueller Entwicklungen Spam-Nachrichten zugesandt. Im Falle von vereinzeltem Paypal-Spam diente die SEPA-Umstellung etwa als Anlass, um den Nutzer auf eine gefälschte Webseite zu leiten. Diese gab es im Gegensatz zum erwähnten EU-Rechtsbeschluss in der eBay-Spam-Mail jedoch tatsächlich.