Tauschbörsen-Urteil
Eltern haften nicht für illegale Tauschbörsen-Downloads ihrer Kinder
Der BGH entschied, dass Eltern nicht für illegale Downloads ihrer Kinder auf Tauschbörsen haften. Rechtliche Aufklärung sei nur bei konkretem Verdacht nötig.

Für illegale Filesharing- und Tauschbörsen-Aktivitäten seitens der Kinder wurde bislang häufig der Inhaber des Internetanschlusses abgemahnt: die Eltern. Der BGH entschied nun (Az. I ZR 169/12), dass dies nicht zulässig ist und schmetterte damit eine Klage von vier Plattenfirmen ab. Diese ließ...
Für illegale Filesharing- und Tauschbörsen-Aktivitäten seitens der Kinder wurde bislang häufig der Inhaber des Internetanschlusses abgemahnt: die Eltern. Der BGH entschied nun (Az. I ZR 169/12), dass dies nicht zulässig ist und schmetterte damit eine Klage von vier Plattenfirmen ab. Diese ließen einen Polizisten abmahnen, dessen erwachsener Stiefsohn urheberrechtlich geschützte Musik über Tauschbörsen mit dem Internetanschluss im Familienhaus heruntergeladen hatte. Der Vater verweigerte die Zahlung, da er nicht selbst dafür verantwortlich war, und bekam Recht.
Die Richter erklärten darüber hinaus, dass Eltern generell nicht in der Pflicht seien, ihre Kinder über die Unrechtmäßigkeit von illegalen Downloads in Tauschbörsen aufzuklären. Auch eine Überwachung der Internetaktivitäten sei nicht zwingend notwendig. Handlungsbedarf bestehe lediglich bei einem konkreten Verdacht, dass das Kind eine Filesharing-Plattform nutzt beziehungsweise beabsichtigt, eine entsprechende Tauschbörse zu verwenden. Ob und wie sich der erwachsene Sohn verantworten muss, entscheidet sich zu einem späteren Zeitpunkt.
Das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs könnte hohe Wellen schlagen, denn bei Abmahnungen sind bislang Anschlussinhaber das Ziel der Anwälte gewesen. Da in Wohneinrichtungen selten nur eine Person alleine - sondern die gesamte Familie oder Wohngemeinschaft - den Internetzugang nutzt, dürfen Abmahnanwälte nun erschwerte Arbeitsbedingungen bei ihren mitunter dubiosen Geschäftspraktiken bekommen.
Aktuell sorgt der Fall um Redtube-Abmahnungen für Furore. Über 10.000 Nutzer wurden abgemahnt, weil sie angeblich urheberrechtlich geschützte Pornofilme auf der Plattform genutzt haben sollen. Wegen eines möglichen Täuschungsmanövers seitens der Abmahner, den zuständigen Richtern ein Streaming-Portal als Tauschbörse vorzumachen, kündigen betroffene Nutzer und deren Rechtsbeistände Gegenklagen an. Währenddessen gibt es Unklarheiten, ob Streaming illegal ist oder nicht. Beispielsweise hält das Bundesjustizministerium Streaming für unbedenklich, während Juristen dies verneinen. In den verlinkten Artikeln lesen Sie mehr über die Hintergründe und Geschehnisse.
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