Photovoltaik
Balkonkraftwerke: Bundeskabinett verabschiedet Solarpaket I
Der Anschluss und der Betrieb von Balkonkraftwerken sollen einfacher werden. Auch dafür hat man das Solarpaket I entwickelt, das jetzt vom Kabinett verabschiedet wurde.

Das sogenannte Solarpaket I, konkreter das „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, soll dazu beitragen, dass mehr Photovoltaik in Deutschland genutzt wird. Bislang ist der Aufwand, um zum Beispiel Balkonkraftwerke in Betrieb zu nehmen, hoch. Das soll sich ändern. ...
Das sogenannte Solarpaket I, konkreter das „Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung“, soll dazu beitragen, dass mehr Photovoltaik in Deutschland genutzt wird. Bislang ist der Aufwand, um zum Beispiel Balkonkraftwerke in Betrieb zu nehmen, hoch. Das soll sich ändern. Doch nicht nur das.
Wir prüfen, was sich beim Solarpaket I in Sachen Balkonkraftwerke tun soll. Denn Das Solarpaket I geht noch deutlich weiter in die Tiefe und befasst sich nahezu mit allen Einsatzbereichen der Photovoltaik. Wir haben hier im Speziellen nur auf die Balkonkraftwerke abgestellt.
Stichwort Bürokratie
Derzeit müssen sämtliche Balkonkraftwerke, die von Privathaushalten betrieben werden, dem Netzbetreiber gemeldet werden. Diese Meldung soll entfallen. Sollte das Solarpaket I beschlossen werden, hört die Zuständigkeit des Netzbetreibers künftig beim Zähler auf. Viele dieser Netzbetreiber mahnen derzeit den Einsatz einer Wieland-Steckdose an, einer speziellen Energieeinspeisungssteckdose. Auch das entfällt künftig. Und so soll der Strom ganz normal über den Schuko-Stecker (Schutzkontaktstecker) ins Stromnetz fließen. Was bleibt, ist die Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Diese soll mit dem Solarpaket I vereinfacht werden.
Stichwort Leistung
Bald soll es möglich sein, Balkonkraftwerke mit einer höheren Wechselrichterleistung zu betreiben. Dann sind bis zu 800 Watt erlaubt, 200 Watt mehr als bislang. Auch die Solarzellen dürfen mehr Leistung bieten, nämlich bis zu 2.000 Watt. Bisher gilt auch hier: bei 600 Watt ist Schluss.
Stichwort Einspeisung
Neue Balkon-PV-Anlagen sollen nicht dadurch verhindert werden, dass ein Zweirichtungszähler – also digitaler Stromzähler – eingebaut werden muss. Übergangsweise dürfen die Anlagen weiterhin die alten Ferraris-Zähler nutzen. Der bisherige Stromzähler läuft dann einfach rückwärts, wenn Strom eingespeist wird. So profitieren Verbraucher davon, denn das senkt die Strommenge, die sie bezahlen.
Lob kommt von lobt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (kurz BSW): „Von der vorgesehenen Bürokratie-Abrüstung werden private und gewerbliche Photovoltaik-Investoren und der Klimaschutz gleichermaßen profitieren. Für nahezu alle PV-Marktsegmente sind Vereinfachungen vorgesehen, vom kleinen Steckersolaranlagen bis zum großen Solarpark. Verfahren werden beschleunigt, der Zugang zu Stromnetzen, Förderangeboten und Solarpark-Standorten wird erleichtert. Das ist ein erfreulich großer Schritt ins Solarzeitalter, der seit Jahren sehnsüchtig erwartet wurde.“